Zudem hat das Kultusministerium mit KMS vom 01.02.2023 Az. V.4-BS5402.5/74/1 im Vorgriff auf eine noch umzusetzende GSOÄnderung für die 10. Jahrgangsstufe des G9 die Korrekturfrist im Fach Deutsch mit sofortiger Wirkung von zwei auf drei Wochen verlängert. Damit bleibt sie im Vergleich zum G8 in dieser Jahrgangsstufe unverändert. Die bisherigen Regelungen für das G9 hatten vorgesehen, dass nur für die Oberstufe längere Korrekturfristen gelten. Bei aller Sinnhaftigkeit einer zeitnahen Korrektur und Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler begrüßen wir diese Regelung sehr. In Kombination mit dem „Werkzeugkasten“ des ISB zur Erleichterung von Deutsch-Korrekturen ist hiermit eine hoffentlich spürbare Unterstützung für die aufwendige Korrekturtätigkeit im Fach Deutsch gegeben.
Insgesamt sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass in allen Fächern auch schul- und fachschaftsintern Stellschrauben für die Regulierung der Korrekturbelastung vorhanden sind, die der Qualität der Leistungsnachweise und der Bewertung keinen Abbruch tun. Fachschaftsleitungen und Kolleginnen und Kollegen können die Fachsitzungen dazu nutzen, die eingefahrenen Verfahren zu besprechen und gemeinsame Strategien zu suchen. Denkbar sind neben vielen praktischen Ansätzen, die längst umgesetzt werden, weiterhin
Inwieweit (verpflichtende) Teamarbeit als Unterstützung empfunden wird, ist sicherlich sehr differenziert zu betrachten. Die Abstimmung in der Fachschaft für gemeinsam erstellte und zentral abgehaltene Nachholtermine dürfte aber in jedem Fall dazu gehören.