Lehrertausch: Wechsel in ein anderes Bundesland
Hin und wieder gibt es Anlässe, die den Wunsch nach einem Bundeslandwechsel oder auch Dienstherrenwechsel innerhalb Bayerns entstehen lassen.
Beispielsweise haben in Bayern ausgebildete Lehrkräfte ohne Beschäftigungsmöglichkeit Planstellenangebote in anderen Bundesländern angenommen und möchten nun wieder in die Heimat zurückkehren. Oder sie haben einen Lebenspartner in einem anderen Bundesland gefunden und möchten zusammenziehen. Für verbeamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte wäre es laufbahntechnisch in der Regel nachteilig, diesen Status dafür aufzugeben und zu kündigen. Für sie besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Bundesland über die sogenannte “Freie Bewerbung” im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu wechseln. Das planstellenneutrale “Lehreraustauschverfahren” ist eine weitere Möglichkeit. Grundvoraussetzung, um den bestehenden Status (verbeamtet bzw. unbefristet angestellt) zum neuen Dienstherrn mitnehmen zu können, ist die Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn, die für die Freie Bewerbung eigens beantragt werden muss, selbst wenn für das Tauschverfahren bereits eine vorliegen sollte. Außerdem wird ein Wechsel im Beamtenverhältnis nach Bayern nur bis zum Alter von 45 Jahren (in Ausnahmefällen bis 55) zugelassen.
Für den Wechsel zwischen kommunalen Schulträgern und dem Freistaat ist nur die "freie Bewerbung" vorgesehen.