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Lehrertausch: Wechsel in ein anderes Bundesland oder zwischen Staat und Kommune

Hin und wieder gibt es Anlässe, die den Wunsch nach einem Bundeslandwechsel oder auch Dienstherrenwechsel innerhalb Bayerns entstehen lassen.

Beispielsweise haben in Bayern ausgebildete Lehrkräfte ohne Beschäftigungsmöglichkeit Planstellenangebote in anderen Bundesländern angenommen und möchten nun wieder in die Heimat zurückkehren. Oder sie haben einen Lebenspartner in einem anderen Bundesland gefunden und möchten zusammenziehen. Für verbeamtete oder unbefristet beschäftigte Lehrkräfte wäre es laufbahntechnisch in der Regel nachteilig, diesen Status dafür aufzugeben und zu kündigen. Für sie besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Bundesland über die sogenannte „freie Bewerbung“ im Rahmen des Einstellungsverfahrens oder über das planstellenneutrale „Lehreraustauschverfahren“ zwischen den Ländern zu wechseln. Diese Verfahren sind prinzipiell auch für den Wechsel zwischen kommunalen Schulträgern und dem Freistaat denkbar, aber nur bei München und Nürnberg standardisiert.

Anträge sind bis 31.01. beim Kultusministerium über ein Online-Formular zu stellen. Weitere Informationen zum Ländertausch bzw. Dienstherrenwechsel finden sich hier

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