Leistungsprämien für Beamte und Arbeitnehmer

Im Juli haben die Schulleitungen der staatlichen Gymnasien wie jedes Jahr die Mittelzusagen für die Leistungsprämien gemäß Art. 67 BayBesG erhalten.

Im Bereich der staatlichen Gymnasien können verbeamtete Beschäftigte Prämien als besondere Anerkennung ihrer Leistungen erhalten. Die der jeweiligen Schule zustehenden Mittel richten sich nach der Zahl der Beamten an der Dienststelle. Die Schulleitung entscheidet über die Aufteilung der Mittel auf diejenigen, die im abgelaufenen Jahr eine "herausragende besonderer Einzelleistung" erbracht haben. Möglich ist auch eine Vergabe an Teams von mehreren Beamten, wenn sie an einer gemeinsamen, honorierungswürden Projektleistung wesentlich beteiligt waren. Insgesamt soll die Vergabe von Leistungsprämien an Einzelpersonen aber der Regelfall sein. Bei der Entscheidung über die Vergabe sind die Vorgaben aus dem Leitfaden zum Vollzug der Art. 66 bis 68 BayBesG zum KMS Nr. V.1-BP5012.8/2/37 zu berücksichtigen.

In einem gesonderten Verfahren werden auch 2023 wieder eigene Mittel für Leistungsprämien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, außertarifliche Maßnahme, für die im Wesentlichen die gleichen Rahmenbedingungen wie für die Beamten gelten.

Der örtliche Personalrat ist aufgerufen, im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gemäß Art. 77a BayPVG die beabsichtigte Vergabe von Leistungsprämien mit dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin zu erörtern. Dies umfasst sowohl das Informationsrecht (rechtzeitige und umfassende schriftliche Information über Empfänger, Höhe der Leistungsprämien, Begründung sowie die Regularien) wie auch das Anhörungsrecht (Recht auf Vorbringen und Erörtern von weiteren begründeten Vorschlägen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur Besoldungsempfänger berechtigt sind, damit scheiden zum Zeitpunkt der Vergabe ohne Bezüge beurlaubte Kollegen aus.

Da die Frist für die Nennung der Empfänger im Arbeitnehmerbereich am 22.09.2023 und für Beamte am 30.09.2023 abläuft, um eine Auszahlung im Kalenderjahr 2023 zu gewährleisten, ist die Beteiligung der Personalvertretung spätestens vor diesen Terminen durchzuführen.

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