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580 Beförderungen und Höhergruppierungen zum November 2023 - mit HPR-Kommentar

Aufgrund der Wiederbesetzungssperre von drei Monaten stehen die im August frei gewordenen Stellen zur Neubesetzung im November zur Verfügung. Es gibt zum 01.11.2023 insgesamt 359 Beförderungen nach A14 und 210 nach A15 sowie neun Höhergruppierungen nach E14 und eine nach E15. Die Zahlen bewegen sich etwas unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

Beförderung nach A14:

Anzahl der Beförderungen: 208 (w), 150 (m); gesamt: 359

Kohortendatum bis einschließlich: September 2021

Beföderungen nach A15: 

Anzahl der Beförderungen: 118 (w), 92 (m); gesamt: 210

Kohortendatum bis einschließlich: Juni 2026

 

Anzahl der Beförderungen Kohortendatum bis einschließlich A 14 208 (w) 359 September 2021 150 (m) A 15 118 (w) 210 Juni 2026 92 (m)

Lehrkräfte können aufsteigend bis zu einem bestimmten Kohortendatum (fiktives Beförderungsdatum) befördert werden, bis die freien Stellen vergeben sind. Das Kohortendatum gibt also nicht den Beförderungstermin an. Es hat eher die Bedeutung einer Platzziffer, die jeder Lehrkraft zugewiesen wird. Es hängt wesentlich von der letzten periodischen Beurteilung ab. In die Berechnung des Kohortendatums für die Beförderung nach A14 geht zudem das Datum der Lebenszeitverbeamtung ein. Für die Beförderung nach A15 zählen stattdessen das Datum der Beförderung nach A14 sowie Übertragungszeitpunkt und Wertigkeit der übertragenen Funktion.

Mitgliedern des bpv steht ein Beförderungsrechner zur Verfügung, mit dem das individuelle fiktive Beförderungsdatum berechnet werden kann. Diesen sowie weitere Informationen und Diagramme zu Beförderungszahlen und Wartezeiten finden Sie auf der Homepage des bpv unter www.bpv.de > Lehrkräfte > Beförderungen & Funktionen.

Beförderungen und Höhergruppierungen unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretung nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Der HPR dankt den örtlichen Personalräten für die positiven Rückmeldungen und hat auch selbst sehr gerne zugestimmt. Wir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen herzlich!

 

KOMMENTAR DER HAUPTPERSONALRÄTE JULIAN LOHR UND BENEDIKT KARL

Da inzwischen die Prädikate der periodischen Beurteilung von 2022 den Beförderungen zum November zugrunde liegen, haben sich die Karten neu gemischt. Nach A14 kann nun bis zum Kohortendatum September 2021 befördert werden. Damit ergibt sich eine inzwischen erhebliche zusätzliche Wartezeit von mindestens 26 Monaten relativ zum Kohortendatum. Grund ist unter anderem, dass sich etliche Lehrkräfte mit der neuen Beurteilung verbessern konnten und dadurch ein zusätzlicher Beförderungsstau entstanden ist. Dieser sattelt diesmal aber auf einen schon seit Jahren vorhandenen Beförderungsstau auf. Leider setzt sich damit der jahrelange Trend fort: Bei einer seit Jahren steigenden Anzahl an Gymnasiallehrkräften in A13 gibt es keine zusätzlichen A14-Stellen. Um diese Schieflage auszugleichen, hilft nur eines: Der Landtag muss zusätzliche Stellenhebungen beschließen. Das haben Ministerpräsident und Kultusminister auf der bpv-Hauptversammlung im Juli versprochen. Wir nehmen beide beim Wort und gehen davon aus, dass die Versprechen nicht nur dem Wahlkampf geschuldet waren und dass sie v.a. gleich im nächsten Haushalt realisiert werden. Wertschätzung hat nicht nur etwas mit der Eingangsbesoldung zu tun, sondern auch mit der Anerkennung von Leistung in Form von zeitnahen Beförderungen. Bei den Beförderungen nach A15, die bis zum Kohortendatum Juni 2026 reichen, haben wir weiterhin eine, wenn auch im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringere Unterschreitung der fiktiven Wartezeiten um bis zu zwei Jahre und sieben Monate.

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