>

Neue KMBek ersetzt die "Rechtlichen Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen"

Haftung der Lehrkräfte für Dienstgeräte endlich geklärt

Die Nachfolge-KMBek zur EDV- und Internetnutzung an Schulen ist am 27.07.2022 veröffentlicht worden und gleichzeitig in Kraft getreten. Die „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen“ vom 14.07.2022 löst damit die bisherige KMBek „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets“ ab. Sie ist hier abrufbar.

Mit dieser KMBek wird nun endlich explizit geklärt, wo die Haftung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit digitalen Lehrerendgeräten ihre Grenzen findet (vgl. Nr. 2.8): „Im Falle eines Schadenseintritts kommt eine Ersatzpflicht der Lehrkraft bzw. des sonstigen schulischen Personals nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation regelmäßig nur dann in Betracht, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt (vgl. § 48 S. 1 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 7 TV-L). Ein unmittelbarer Amtshaftungsanspruch des geschädigten Sachaufwandsträgers gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegen den Freistaat besteht mangels Drittbezogenheit der Amtspflicht nicht. Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Vereinbarung einer Haftung oder Schadensersatzpauschalierung ist regelmäßig unzulässig bzw. nach Maßgabe des § 134 BGB nichtig.“ Weitere wesentliche Punkte:

  • Die KMBek deckt in ihren Regelungen auch die Nutzung von IT im Rahmen des Distanzunterrichts, aber auch des digital gestützten Unterrichts (digitale Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge) ab und klärt die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte in Bezug auf die Nutzung von digitalen Schülerendgeräten.
  • Netzwerksicherheit, Authentifizierung und die Einbindung privater Endgeräte wie auch externer Speichermedien werden geklärt, ebenso wie der Umgang mit persönlichen Daten.
  • Die Möglichkeit von Distanz-Konferenzen etc. über digitale Medien bleibt weiterhin erhalten.
  • Es werden verbindliche Vorgaben für eine Nutzungsordnung für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gemacht. Eine Musternutzungsordnung befindet sich im Anhang und kann in Absprache mit den schulischen Gremien angepasst werden.
  • Fragen des Urheberrechts werden ebenso geklärt wie medienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Schulhomepage.

 

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!