Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01. April 2024
Das Bundeselterngeldgesetz enthält Änderungen, die für alle Kinder, die am oder nach dem 01. April 2024 geboren werden, gelten. Nachzulesen sind die Änderungen, die die Einkommensgrenzen und den gemeinsamen Bezug von Basiselterngeld betreffen, unter www.bmfsfj.de > Themen > Familie > Familienleistungen > Elterngeld > Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024. Aus dieser Quelle wird im Folgenden zitiert.
"Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Das zu versteuernde Einkommen ist zu unterscheiden vom Bruttoeinkommen, das in der Regel höher ist als das zu versteuernde Einkommen. Das individuelle zu versteuernde Einkommen wird durch das Finanzamt ermittelt. Der Betrag steht im Steuerbescheid."
Ab 01. April 2024 können Eltern nicht mehr so lange gemeinsam zu Hause bleiben und gleichzeitig Basiselterngeld beziehen: Es bleibt zwar bei den bisherigen 14 Monaten Standard-Elterngeld, ab April ist es aber nur noch möglich, einen Monat davon gleichzeitig mit dem Partner zu Hause zu bleiben und Elterngeld zu beziehen - und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes.
"Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten nach wie vor als Basiselterngeldmonate der Mutter. Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht."
"Damit können sich insbesondere im Geburtsmonat des Kindes beide Elternteile weiterhin gemeinsam um ihr Kind kümmern. Rund 50 Prozent der Väter, die heute Elterngeld beziehen, nehmen dies nach der Geburt des Kindes in Anspruch."
"Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen."
Das Kindergeld wird im Jahr 2024 wie bisher genau 250 Euro betragen. Im Steuerjahr 2024 wird der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro je Kind und für beide Elternteile auf 6.384 Euro angehoben.