Neuwahl der HJAV (Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Nach der Gerichtsentscheidung vom 21. Januar 2025, in der die HJAV-Wahl 2023 für ungültig erklärt wurde, werden nun Neuwahlen durchgeführt. Derzeit steht die Erstellung des Wählerverzeichnisses an der Schule sowie - sofern fünf oder weniger Wahlberechtigte an der Schule sind - des Briefwählerverzeichnisses an. Diese Informationen sind auch relevant für die Vervollständigung des Wahlausschreibens, das am 17. November 2025 ausgehängt werden muss. Die Wählerzahl, ggf. mit Briefwählerverzeichnis, ist dann bis zum 24. November zu melden, damit für alle Dienststellen genügend Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden können. Die HJAV umfasst sieben Sitze, woraus folgt, dass jeder Wähler sieben Stimmen hat und damit siebenfach zählt für eine gestärkte Vertretung der Kolleginnen und Kollegen im Vorbereitungsdienst am Gymnasium. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf die auch für juristische Laien abgefassten Materialien des bpv für Wahlvorstände zur HJAV-Wahl in der Mediathek.