Neuwahl HJAV und Bildung Wahlvorstände
Noch vor den Sommerferien ging den Schulen bzw. den örtlichen Personalräten ein Schreiben des Hauptwahlvorstands für die Wahl der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung im Januar 2026 zu. Die Wahl wird vom 27. bis 29. Januar 2026 stattfinden.
Ziemlich bald nach Beginn des neuen Schuljahres, nämlich bis spätestens 19. September 2025, muss der örtliche Wahlvorstand bestellt sein, in der Regel wird dieser vom ÖPR eingesetzt. Die Neuwahl wird nötig, weil die Wahl der HJAV aus dem Jahr 2023 vom Bayerischen Verwaltungsgericht München für ungültig erklärt wurde (mehr dazu hier). Neu ist dieses Mal: Es dürfen alle Referendarinnen und Referendare wählen, insbesondere also auch diejenigen an Seminarschulen im 1. und 3. Ausbildungsabschnitt ohne eigenverantwortlichen Unterricht.