In Abstimmung mit dem HPR – Gruppe der Lehrer an Gymnasien – hat die Gymnasialabteilung Vollzugshinweise zur Erstellung der periodischen Beurteilung 2022 an Gymnasien gemäß den Beurteilungsrichtlinien erstellt. Das entsprechende KMS mit den Hinweisen und den weiteren Anlagen „Übersicht über wesentliche am Gymnasium zu vergebende Verwendungseignungen“, „Tabelle Zuordnung Funktionen zu Funktionsbereichen – Superkriterien“ und „Anforderungsprofile für die Funktionen als MB-Fachreferent, Koordinator für den Bereich Ganztag beim MB, Zentraler Schulpsychologe an einer Schulberatungsstelle und Seminarlehrkraft“ ist im April an den Gymnasien zu erwarten.
Die Vollzugshinweise und die weiteren Anlagen sind dem örtlichen Personalrat, der nach Art. 15 Abs. 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) an den Schulen bestellten Ansprechperson sowie ggf. der örtlichen Vertrauensperson der Schwerbehinderten zugänglich zu machen. Die Lehrkräfte sind in geeigneter Form über das Beurteilungsverfahren zu informieren.
Die geltenden Beurteilungsrichtlinien finden Sie hier.
Die Hauptpersonalräte überarbeiten und aktualisieren zudem derzeit die Beurteilungsschrift von 2018. Die Veröffentlichung der Beurteilungsschrift 2022 ist für den Juni/Juli 2022 geplant. Bis dahin liefert auch die Beurteilungsschrift von 2018 wertvolle Hinweise, da Wesentliches der Richtlinien unverändert übernommen wurde.