Das Verfahren ist in den Beurteilungsrichtlinien und im aktuellen KMS zur Beurteilung vom 31.03.2022 geregelt. Die Lehrkraft erhält die Beurteilung vorab zur Kenntnisnahme und Vorbereitung auf das Eröffnungsgespräch. In der Regel nach einer Woche wird die Beurteilung mit dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin besprochen und dann der Erhalt per Unterschrift und Datierung auf den Tag des Eröffnungsgesprächs unterschrieben. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Lehrkraft den Erhalt der Beurteilung, die Fristen für ein eventuelles Einwendungs- oder Widerspruchsverfahren werden in Lauf gesetzt. Eine Unterschrift ist also in jedem Fall unschädlich und sollte nur dann aufgeschoben werden, wenn offensichtliche Fehler sofort korrigiert werden und die Beurteilung dafür noch neu ausgedruckt wird.
Da immer wieder die Frage gestellt wird, sei hier noch angemerkt, dass das Eröffnungsgespräch ein Vier-Augen-Gespräch ist. Möchte die Lehrkraft ein Mitglied des Personalrats hinzuziehen, muss die Schulleiterin/der Schulleiter damit einverstanden sein. Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen können sich vorab mit der für sie zuständigen gewählten Vertrauensperson in Verbindung setzen (Kontaktdaten unter www.agsv.bayern.de). Weitere Hinweise zum Eröffnungsgespräch und der Vorbereitung inkl. einer Checkliste finden sich in der bpv-Beurteilungsschrift 2022.