Hier erfahren Sie alles zu den Personalratswahlen 2026!

Personalräte abhandengekommen: Neuwahl des ÖPR erforderlich?

Nach Personalwechsel (Versetzung, Ruhestand) oder auch durch Amtsniederlegung gehen immer wieder Mitglieder des Örtlichen Personalrats verloren. Wenn nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen, kann sich die Frage stellen, ob der Personalrat an der Dienststelle neu gewählt werden muss oder in "Unterzahl" weiter amtiert. Eine Neuwahl kann auch erforderlich werden, wenn ab dem Tag der Wahl 30 Monate vergangen sind, und sich etwa bei Schulen im Aufbau die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte erhöht hat oder mindestens 50 Beschäftigte hinzugekommen sind (vgl. Art. 27 Abs. 1 a BayPVG). Zum Thema Neuwahl des ÖPR während der Wahlperiode hat der Arbeitskreis Personalvertretung im bpv für Mitglieder eine Zusammenstellung von Informationen und Hilfen bereitgestellt, die im Mitgliederbereich > Informationen für Personalräte > Personalratsinformationen abrufbar sind. Hier sind neben an Beispielen erläuterten Konstellationen auch Links auf Materialien zur Organisation der Wahl und eine Excel-Planungshilfe für die notwendigen Terminierungen zu finden.

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