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Personalratswahlen 2026 – Aufgaben der amtierenden Personalräte, Schulungen für die Wahlvorstände

Am 23.06.2026 (bis zum 25.06.2026) finden die regelmäßigen PR-Wahlen für die örtlichen Personalräte (ÖPR), den Bezirkspersonalrat beim Landesamt für Schulen (BPR) und den Hauptpersonalrat (HPR) statt. 

Hierfür werden an den Schulen Kolleginnen und Kollegen benötigt, die den örtlichen Wahlvorstand bilden, die Wahlen vor Ort durchführen und die erforderlichen Aufgaben im Auftrag des Bezirkswahlvorstandes (für die BPR-Wahl) und des Hauptwahlvorstandes (für die HPR-Wahl) durchführen. 

Für eine wirksame Personalvertretung auf allen drei Ebenen “zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben” (Art. 2 BayPVG) ist ein starkes Mandat essenziell, weswegen diesen Wahlen eine hohe Bedeutung zukommt. 

Im Anschluss an die Weihnachtsferien sind die örtlichen Personalräte aufgefordert, drei Personen als örtlichen Wahlvorstand (ÖWV) zu bestellen, davon eine/n als Vorsitzende/n und zwei als Mitglieder. Diese machen ihre Bestellung per Aushang an der Dienststelle und postalisch beim Bezirkswahlvorstand (BWV) bei der jeweiligen Regierung bekannt. 

Konkret setzt der ÖPR die Bestellung auf die Tagesordnung einer seiner Sitzungen und fasst dort einen Beschluss. Gibt es an der Dienststelle keinen amtierenden ÖPR, so beruft der/die Schulleiter/ in eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ein. 

Was ist bezüglich der Zusammensetzung zu beachten? 

Im Wahlvorstand sollen Männer und Frauen vertreten sein, ebenso wie Vertreter der verbeamteten und der angestellten Beschäftigten — möglichst entsprechend der Mehrheitsverhältnisse in der Dienststelle. Amtierende ÖPRs und/oder für den ÖPR Kandidierende sind nicht vom Wahlausschuss ausgeschlossen. Damit kann jede Person Mitglied werden, die selbst den Beschäftigtenstatus innehat und wahlberechtigt im Sinne von Art. 13 BayPVG ist. 

Weitere Informationen finden sich in der Kollegeninformation “WAHLAUFTAKT Informationen zu den Personalratswahlen 2026” (mit Datum vom 11.12.2025). Auch die Handreichung für örtliche Wahlvorstände wird zeitnah und an die aktuelle Rechtslage angepasst sowie mit hilfreichen Übersichten ergänzt erscheinen. 

Auf die eintägigen Wahlvorstandsschulungen des bpv sei ebenfalls hingewiesen: www.bpv.de > Personalräte > PR-Schulungen und Veranstaltungen. Sie sind für 20. Januar 2026 in München, 26. Januar 2026 in Nürnberg sowie digital am 04. und 11. Februar 2026 geplant. Bitte nutzen Sie als Wahlvorstand die Gelegenheit, sich angesichts diverser Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung unterstützen zu lassen! Ein Schulungsanspruch besteht entsprechend Art. 44 BayPVG und umfasst die Freistellung vom Dienst für die Schulung sowie die Kostentragung für Reisekosten und Schulung.

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