Personalversorgung im Schuljahr 2025/26 - Thema in einer Personalversammlung
Welche Rahmenbedingungen braucht es an unserer Schule, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Voll- und Teilzeit zu erhöhen? Welche Belastungen können vor Ort abgebaut werden, um zum Beispiel ein Aufstocken von Teilzeit zu ermöglichen? Vor diesen und weiteren Fragen wird jede Schulleitung und jedes Kollegium in den nächsten Monaten stehen. Denn im Sommer 2025 werden bayernweit 1.300 Stellen an den staatlichen Gymnasien nicht besetzt werden können - also mehr als drei pro Schule - wenn keine Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Personalversammlung ist ein geeigneter Rahmen, um über die Personalversorgung sowie schulorganisatorische Themen zu sprechen. Da ohnehin in jedem Kalenderhalbjahr eine Personalversammlung abgehalten werden muss (Art. 49 BayPVG), wäre dies entweder im zweiten Kalenderhalbjahr 2024 oder im ersten Halbjahr 2025 möglich - auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Stellen der Teilzeitanträge für das Schuljahr 2025/26.
Sicher ist: Umso mehr freiwillig aufgestockt wird, umso weniger schwerwiegende Einschnitte oder Gesetzesänderungen (zum Beispiel eine Einschränkung der Teilzeitmöglichkeiten) braucht es, um dem Personalmangel Herr zu werden. Nötig ist hierzu vor allem eine Reduzierung der Belastung und der Zusatzaufgaben. Dazu ist der Hauptpersonalrat, Gruppe der Lehrer an Gymnasien, mit dem Ministerium und allen weiteren Verantwortlichen in laufenden Gesprächen (Stichworte zum Beispiel Entbürokratisierung, Vertretungskonzepte, Mehrarbeitsabrechnung).
Aber auch an der eigenen Schule, in der Schulorganisation, dem Stunden- und Vertretungsplan, bei Aufsichten, Schülerfahrten oder Projekten kann Belastung reduziert und gleichzeitig Aufstockung erleichtert werden.
Die Personalversammlung kann Vorschläge beschließen, die dann mit der Schulleitung oder auch im Schulforum besprochen und vor Ort entschieden werden. Denn neben der Unterrichtsversorgung hat eine Aufstockung auch ganz konkrete monetäre Vorteile für die Kolleginnen und Kollegen:
Beim Studienrat, Stufe 5 mit einem Kind bedeuten zwei Wochstunden mehr im Jahr ca. 6.250 Euro brutto, über fünf Jahre sind das über 30.000 Euro und wenn man über 25 Jahre diese zwei Stunden zusätzlich unterrichtet, sind es ca. 4.000 Euro mehr an jährlicher Pension (alle Werte sind als grobe Größenordnung zu verstehen).
Aufstocken bedeutet also: Ich gebe mehr Unterricht, habe (auch nach Ende der Dienstzeit) mehr finanzielle Möglichkeiten und das bei sinnvollen Regelungen bei gleichbleibenden oder bestenfalls sogar reduzierten außerunterrichtlichen Aufgaben.
In unseren Schulungen für Örtliche Personalräte in Würzburg und Regensburg im Herbst 2024 wurde das Thema bereits breit behandelt, gerne sind wir darüber hinaus auch bereit, Hilfestellung oder Materialien für Örtliche Personalräte zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen oder - falls terminlich passend - zu einer Personalversammlung zu kommen. Melden Sie sich gerne bei uns, denn gemeinsam - der Hauptpersonalrat in München und die Personalräte vor Ort - können wir die Situation meistern.