Probeunterricht und Mehrarbeit
Im Mai findet wieder Probeunterricht statt. Dieser ist, weil es sich um Unterricht handelt, mehrarbeitsfähig, dies gilt nicht für die Nachbesprechungen. Zu beachten ist dabei aber, dass Probeunterricht nicht per se Mehrarbeit ist, sondern nur, wenn er über die regelmäßig zu erbringende individuelle Unterrichtspflichtzeit hinaus gehalten wird. Er ist damit so zu behandeln, wie eine “normale” Vertretungsstunde.
Hält also die Lehrkraft A anstelle der Deutschstunde in der 8c den Probeunterricht, ist das für A keine Mehrarbeit. Vertritt Lehrkraft B aber A in der 8c, kann das für B durchaus vergütungsfähige Mehrarbeit sein. Oder Lehrkraft C hat mittwochs normalerweise zwei Hohlstunden, in denen jetzt der Probeunterricht stattfindet, dann erhält C dafür zwei Stunden gutgeschrieben.