Reisekosten auf Schülerfahrten - Update
Die Abrechnung von Reisekosten auf Schülerfahrten wurde bereits im HPR-Bericht vom 22. November 2023 thematisiert. Auch die Hauptpersonalräte haben sich dafür eingesetzt, dass die Budgetansätze im Haushalt des Freistaats Bayern erhöht werden müssen, wenn nicht die gestiegenen Kosten für Transfer und Unterbringung automatisch zu einem Verzicht auf pädagogisch sinnvolle und den Unterricht ergänzende Fahrten führen sollen. Im Entwurf des Haushaltsgesetzes, Einzelplan 05, Unterpunkt 5.19, ist zu lesen, dass die Reisekostenansätze für die staatlichen Gymnasien tatsächlich deutlich angehoben werden sollen: von 2.442.000 Euro (2023) auf 2.852.500 Euro (2024 und 2025). Damit sollten die wachsenden Schülerzahlen an den Gymnasien aufgrund der zusätzlichen Jahrgangsstufe und wegen des Zuzugs abgebildet werden können. Die Inflation der letzten Jahre wird die Steigerung des beabsichtigten Haushaltsansatzes, so nennenswert sie mit 16,8 Prozent auch ist, nicht kompensieren können. Die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes findet im Juni 2024 im Landtag statt. Änderungen sind also vorbehalten. Interessant bleibt, ob die Mittel von 2023 vollständig abgerufen wurden. Sie sind grundsätzlich auf das nächste Haushaltsjahr übertragbar, was positiv ist. Gleichzeitig würde ein nennenswerter Übertrag aber auch zeigen, dass die vorauseilenden Verzichte auf Abrechnung durch eine Vielzahl an Lehrkräften an den Schulen und Ähnliches in ihrer Signalwirkung kontraproduktiv waren. Die realen Kostensteigerungen und die erhöhten Bedarfe wären nicht sichtbar geworden.