Stellenangebot: Gymnasiallehrkraft (m/w/d) für die Stabsstelle Berufspolitik

Reisekosten - neue Formulare

Aufgrund mehrerer Rückfragen hat sich der HPR mit den neu gestalteten Formularen des Landesamtes für Finanzen für die Abrechnung der Reisekosten auf Schülerfahrten befasst. Die Formulare umfassen neuerdings eine überraschend geräumige Rubrik, in der Lehrkräfte freiwillig den Verzicht auf die Reisekosten oder auf Teile der Reisekosten erklären können. Es ist uns ein Anliegen, zu betonen, dass “freiwillig” hier wörtlich zu nehmen ist. An der Rechtslage, dass nach BayRKG erstattungsfähige Reisekosten auf Antrag zu gewähren sind, hat sich nichts geändert. Das bedeutet: Wer binnen sechs Monaten nach Abschluss der Reise keine Abrechnung einreicht, verliert seinen Anspruch auf Erstattung. Eine Verzichtserklärung beim Antrag auf Genehmigung einer Reise ist unwirksam. Eine Verzichtserklärung bei der Abrechnung jedoch wäre zulässig. Gerade in Zeiten knapper Budgets halten wir es jedoch für sehr bedenklich, wenn über eine solche Erklärung der “schwarze Peter” den Kolleginnen und Kollegen zugeschoben wird. Im Wissen um den pädagogischen Wert von Schülerreisen könnten diese sich genötigt fühlen, eine befürchtete Unterdeckung oder Kürzungen im Folgejahr mit einem Verzicht zu kompensieren. Es liegt in der Verantwortung der Schule, also der Schulleitung und der Lehrerkonferenz, das Fahrten programm im Rahmen der verfügbaren Mittel zu gestalten.

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