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Rettung der Freistellungsjahrmodelle - aber mit Einschränkungen

Nachdem bereits im Grund-, Mittel- sowie Realschulbereich das Sabbatjahrmodell zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels abgeschafft wurde, stand diese Maßnahme auch für die Gymnasien im Raum. Gemeinsam mit der Gymnasialabteilung ist es uns Hauptpersonalräten im bpv in intensiven Verhandlungen gelungen, trotz bestehender Rechtslage und der Entwicklung in anderen Schularten weiter Möglichkeiten für Freistellungsmodelle zu erhalten, wenn auch in eingeschränkter Form. Mit dem KMS zur Unterrichtsplanung vom 21. März 2024 steht fest, welche Modelle unter welchen Bedingungen bis auf Weiteres beantragt werden können:

  • Jede Lehrkraft kann in ihrer Dienstzeit einmal ein Modell beantragen.
  • Alle Modelle mit mindestens fünf Jahren Ansparphase und höchstens einem Jahr Freistellung bleiben genehmigungsfähig.  
  • Tarifbeschäftigte, die im Anschluss an die Freistellung in den Ruhestand eintreten, können bis zu zwei Jahre Freistellung beantragen, da es für sie keine Altersteilzeitmodelle gibt.

Auch wenn die Einschränkung schmerzlich ist, bleibt in Zeiten des Lehrkräftemangels dadurch zumindest ein Baustein zum "Durchschnaufen" im Laufe des Dienstlebens erhalten.

In Absprache mit dem HPR wird dieses Modell bei zurückgehendem Bedarf wieder angepasst

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