Sofortige Änderung bei den Anlassbeurteilungen
Aufgrund aktueller Rechtsprechung müssen die Regelungen zu den Anlassbeurteilungen mit sofortiger Wirkung angepasst werden. In einem Vorgriffs-KMS, dem der HPR zugestimmt hat, wurden im Oktober die staatlichen Schulen vor Veröffentlichung der neu gefassten Beurteilungsrichtlinien über die Änderungen informiert.
Anlassbeurteilungen dürfen nur noch erstellt und berücksichtigt werden, wenn seit der Beförderung oder einer Funktionsübertragung, die bei der letzten Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, mindestens 32 Monate vergangen sind.
Die bisherige Regelung, die Anlassbeurteilungen bereits 12 Monate nach Beförderung oder Funktionsübertragung vorsah, wird also abgeändert. Bereits erstellte Anlassbeurteilungen, denen ein Zeitraum von weniger als 32 Monaten zugrunde liegt, werden im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt.