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Stellenhebungen im Nachtragshaushalt für Gymnasien, berufliche Schulen, Realschulen und Förderschulen

2023 sind die für den Etat des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorgesehenen Stellenhebungen im Umfang von 17 Millionen Euro ausschließlich in den Bereich der Grund- und Mittelschulen geflossen, um dem beschlossenen A13 für die dort beschäftigten Lehrkräfte schneller ein Stück näher zu kommen.

Im aktuellen Doppelhaushalt waren keinerlei zusätzliche Stellenhebungen für Lehrkräfte vorgesehen. Da wir es sehr ungerecht fanden, dass zwei Schularten alles bekommen und die anderen absolut leer ausgehen, was zu einer weiteren Verlängerung der ohnehin schon demotivierend langen Regelbeförderungswartezeiten führt, haben wir monatelang intensive Gespräche auf allen Ebenen bin hin zum Ministerpräsidenten geführt.

Und wir waren erfolgreich und bedanken uns stellvertretend bei unserer Kultusministerin Anna Stolz und dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Entgegen aller Gepflogenheiten wird es im Nachtragshaushalt Stellenhebungen im Umfang von fünf Millionen für die „vergessenen“ Schularten (Gymnasium, Realschule, Berufliche Schulen, Förderschulen) und damit auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in A13 an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen geben, die zum 01. November 2025 wirksam werden. Wie sich die Beförderungssituation dadurch konkret entspannen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Es ist aber leider davon auszugehen, dass sich dadurch nur die zusätzlichen Wartezeiten von derzeit ca. drei Jahren nicht noch weiter verlängern werden. Deshalb setzt sich der bpv auf jeden Fall zusammen mit dem Bayerischen Beamtenbund weiterhin für dringend nötige Stellenhebungen ein. Beförderungen sind ein wichtiges Element der Wertschätzung, Motivation und Attraktivität unseres Berufes.

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