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Umsatzsteuerpflicht von Schulen?

Mit KMS vom 11. September 2025 und Anlagen wurde das Merkblatt zur “Umsatzbesteuerung von in Schulen erbrachten Leistungen” gemäß § 2b UstG aktualisiert. Es enthält eine umfangreiche Sammlung von konkreten Situationen an der Schule vom Weihnachtsbasar über die Vermietung von Musikinstrumenten an Schüler bis hin zum Verkauf des Jahresberichts oder von Produkten aus schulinterner Herstellung und wie diese umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind. 

Die Umsatzsteuerpflicht für Schulen ist auf eine steuerrechtliche Vorschrift des Bundes zurückzuführen und betrifft auch den Freistaat Bayern und die Kommunen als Sachaufwandsträger. Sie führt zu einer bürokratischen Mehrbelastung in den Schulleitungen und den Sekretariaten, im Einzelfall bis hin zu den Projektverantwortlichen und den Kassenprüfungsausschüssen. Es geht um Umsätze aufgrund von Tätigkeiten, die “selbstständig” und “mit der Absicht, nachhaltig Einnahmen zu erzielen”, ausgeübt werden. In Absprache mit den Sachaufwandsträgern lässt sich für einzelne Projekte und Veranstaltungen klären, ob eine bisher bestehende Steuerpflicht durch Änderungen in der Art der Durchführung entfallen würde. 

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