Seit März 2025 gilt die neue vereinfachte Abrechnungsregelung für Mehrarbeit, für die sich der bpv und seine Hauptpersonalräte intensiv eingesetzt haben. Im HPR-Bericht in GiB-Ausgabe 02_2025 wird sie näher erklärt. Es wird monatlich die Bilanz gezogen. Eine Gegenrechnung in den drei Folgemonaten entfällt nun. Für Mehrarbeit, die vor März angefallen ist, gilt noch die frühere Regelung. Der bpv bietet deshalb seinen Mitgliedern zwei Berechnungshilfen für die jeweiligen Fälle (vor März / ab März) an, mit denen man sieht, ob und wie viel Mehrarbeit abgerechnet werden kann. Die Abrechnung erfolgt durch die Schulleitung.