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Versetzung an das Gymnasium nach absolvierter Zweitqualifikation an Förderschulen, Grundschulen und Mittelschulen

Lehrkräfte mit gymnasialer Fakultas, die nach erfolgreicher Zweitqualifikation und Verbeamtung an Grund- oder Mittelschule bzw. Förderschule ans Gymnasium bzw. FOSBOS wechseln möchten, bewerben sich (über die Warteliste bzw. als Freie Bewerber) bis spätestens 30. April eines jeden Jahres beim Bayerischen Staatsministerium (Gymnasialabteilung) um eine Planstelle am Gymnasium/FOSBOS. Sofern ein Einstellungsangebot möglich ist und vom Bewerber angenommen wird, wird die zuständige abgebende Bezirksregierung durch die Gymnasialabteilung des Bayerischen Staatsministeriums umgehend über die geplante Rückkehr an die ursprüngliche Schulart informiert. Diese erfolgt auf dem Weg der Versetzung, die durch die abgebende Regierung veranlasst wird. Da es sich um eine Versetzung handelt, ist keine Freigabe durch die abgebende Schule bzw. das Schulamt oder die Regierung notwendig. 

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