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Versetzung und Übernahme in ein anderes Bundesland im Tauschverfahren

Anträge von bayerischen Lehrkräften auf Versetzung und Übernahme in ein anderes Bundesland im Tauschverfahren müssen spätestens bis 31. Januar 2023 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus über ein Onlineformular sowie den unterschriebenen Ausdruck der pdf-Bestätigung samt hochgeladener Anlagen auf dem Dienstweg über die Schulleitung eingereicht werden.

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