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Versetzungen für das Schuljahr 2023/24

Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2023 und für die Rückkehr aus der Elternzeit und Beurlaubung raten wir, wie auch in der Vergangenheit, sich vor dem Antragsschluss im April mit den Schulleitungen der Wunschschulen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben. Die Ortswünsche werden in der Reihenfolge der persönlichen Prioritäten eingetragen.

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Versetzungsantrag ist, dass der Dienst aktuell (also zum nächsten Schuljahresbeginn) aktiv angetreten wird. Eine Versetzung an eine Schule während einer Beurlaubung ohne Dienstantritt wird nicht erfolgen. Außerdem muss für die Zuweisung an die neue Zielschule ein dauerhafter Bedarf in der jeweiligen Fächerverbindung bestehen. Die Bedarfsanalyse erfolgt hierbei durch die Personalmitarbeiter des Kultusministeriums. Namentliche Anforderungen sind hilfreich, jedoch findet bei gleichen Versetzungswünschen mehrerer Bewerber der gleichen Fächerverbindung eine soziale Priorisierung statt. Derzeit Beurlaubte, die aufgrund der familiären Situation nur in einem bestimmten Radius um ihren Wunschort arbeiten können, können im Formular ankreuzen, dass sie in Beurlaubung verbleiben wollen, wenn ein wunschgemäßer Einsatz nicht möglich ist. Die Personalmitarbeiter des Kultusministeriums prüfen auch in diesen Fällen genau, ob eine Rückkehr möglich ist. Eine Zuweisung ohne Bedarf am Zielort wird jedoch nicht vorgenommen. Eine bisher beurlaubte Lehrkraft, die das Kreuz nicht setzt, signalisiert, dass sie unbedingt arbeiten will oder muss – egal wo. Von Seiten des Kultusministeriums wird dann unter Berücksichtigung der weiteren (sozialen) Kriterien gesucht, wo das nächstgelegene Gymnasium mit Bedarf ist und die Lehrkraft dorthin zugewiesen.

 

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