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Versetzungen zum Schuljahr 2022/23

Zum Schuljahreswechsel 2022 gab es fast 2.500 Versetzungsgesuche bzw. -vorgänge.

Davon waren ca. 150 dienstlich erforderlich, weil z.B. eine Kollegin bzw. ein Kollege eine Funktionsstelle als Seminarlehrkraft oder in der Mitarbeit der Schulleitung antreten wird und dafür die Schule wechseln muss. Auch die etwa 90 festen Ortszuweisungen nach der Zeit als Mobile Reserve zählen darunter. Von den übrigen Versetzungsgesuchen entfielen etwa 350 auf Kolleginnen und Kollegen, die aus einer reinen Beurlaubung (am Ende ihrer Elternzeit, der familienpolitischen oder der arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung) zurückkehren wollten. Gut 630 wollten mit Teilzeit während der Elternzeit zurückkehren und weitere 1.330 stellten aus dem aktiven Dienst heraus Versetzungsgesuche (auch hier nicht selten aus familiären Gründen, z.B. um näher zum Partner zu kommen, die Eltern zu unterstützen usw.).

Betrachtet man die erste Gruppe (Rückkehrer aus der Beurlaubung), so zeigt sich, dass etwa 210 wunschgemäß an die alte Schule zurückkehren konnten. Weitere rund 120 wurden an eine andere Schule versetzt, ca. 110 von ihnen wunschgemäß. Dieses Ergebnis ist angesichts der Rückgänge an Schülern und Stundenzahlen außerhalb der großen Ballungsräume und der dortigen relativen Überversorgung in vielen Fächern mit einer Erfolgsquote von fast 92 Prozent wie in den vergangenen Jahren außerordentlich gut. Nur 15 Kolleginnen und Kollegen (unter fünf Prozent) konnten nicht wunschgemäß eingesetzt werden oder nahmen die angebotenen Alternativen nicht an und verblieben folglich antragsgemäß in Beurlaubung.

Ähnlich sieht es bei der zweiten Gruppe der Lehrkräfte aus, die mit Teilzeit während ihrer Elternzeit in den Dienst zurückkehren wollten. Auch hier ist ersichtlich, wie gut es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestellt ist. Von den Antragstellern konnten etwa 420 wunschgemäß an ihrer alten Schule weiterarbeiten, 190 beginnen das nächste Schuljahr an einer neuen Wunschschule, lediglich 20 verbleiben antragsgemäß in Elternzeit, da sie an keiner ihrer Wunschschulen hätten eingesetzt werden können. Dies entspricht einer erfreulichen Erfolgsquote von fast 97 Prozent.

Unter allen Rückkehrern aus der Beurlaubung (inklusive der Teilzeit in der Elternzeit) mussten gut zehn Lehrkräfte an Schulen eingesetzt werden, die sie in ihrem Antrag nicht angegeben hatten – dann allerdings trotzdem oft an einem anderen Gymnasium am Wunschort oder zumindest in einer pendelbaren Distanz. Sie wollten laut ihrem Antrag unbedingt aus der Beurlaubung zurückkehren, aber an ihren angegebenen Wunschschulen bestand keine Einsatzmöglichkeit. Regelmäßig überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium in diesen Fällen mittels Routenplaner die Zumutbarkeit solcher Zuweisungen mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst.

Wer keine anderen als die im Versetzungsgesuch angegebenen Orte in Kauf nehmen möchte, sollte auch in Zukunft im Antrag ankreuzen, dass sie bzw. er in Beurlaubung verbleiben möchte, wenn im Zielbereich kein Einsatz möglich ist. In diesem Fall muss zusätzlich ein Antrag auf Beurlaubung abgegeben werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die betroffene Person bzw. Familie nicht zwingend auf die Einkünfte angewiesen ist sowie die Höchstbeurlaubungsdauer nicht überschritten wird.

Die hohen Erfolgsquoten von Rückkehrern aus der Beurlaubung und während der Elternzeit werden z.T. möglich durch die deutlich geringere Erfolgsquote bei den übrigen Antragstellern. Hier zeigt sich, dass von rund 1.330 Versetzungsgesuchen nur 640 Erfolg hatten. 59 Kolleginnen und Kollegen hatte die Schulleitung die Freigabe verweigert, sodass eine Versetzung ausgeschlossen war. Rund 630 konnten leider trotz Freigabe nicht versetzt werden. Damit liegt die Erfolgsquote in diesen Fällen bei etwa 50 Prozent (ohne die „gesperrten“ Lehrkräfte). Die Hauptpersonalräte setzen sich beim Kultusministerium auch für eine Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppe und ihrer sozialen Kriterien ein. Ebenso wie bei den anderen Fallgruppen gibt es aber keinen beamtenrechtlichen Anspruch auf eine Versetzung oder einen bestimmten Dienstort. Gründe für eine Ablehnung sind oft der fehlende langfristige Bedarf an den Wunschschulen oder eine Abwägung der Sozialkriterien, die dazu führt, dass jemand anderes den Vorzug erhält.

 

Gesamtfazit der Versetzungen

Insgesamt konnten rund 950 Kolleginnen und Kollegen wunschund antragsgemäß versetzt werden. Diesen Versetzungen gleichgestellt sind die erfolgreichen Rückkehrgesuche aus einer Beurlaubung an die alte Schule, was für knapp 630 Lehrkräfte ermöglicht werden konnte. Für rund 730 Kolleginnen und Kollegen gab es leider keine wunschgemäße Versetzung oder Wiederverwendungsmöglichkeit. Rund 70 Prozent aller Versetzungs- bzw. Rückkehrgesuche waren also erfolgreich. Ziel ist es, auch für die verbliebenen 30 Prozent Verbesserungen zu erwirken. Der Hauptpersonalrat hat die Versetzungsgesuche mit viel Einsatz und intensiven Verhandlungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium begleitet und konnte mit ihnen gemeinsam bei einigen Härtefällen Lösungen oder Verbesserungen erreichen. Trotz der enormen Masse der Personalvorgänge stellen wir immer wieder fest, dass der Blick auf die einzelne Person und deren individuelle Bedürfnisse bei den Personalmitarbeitern nicht verloren geht. Dafür danken wir herzlich. Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2023 und für die Rückkehr aus der Elternzeit zum Februar 2023 wird, wie auch in der Vergangenheit, geraten, sich vor dem Antragsschluss im April bzw. Anfang Oktober mit den Schulleitungen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben.

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