Versetzungen zum Schuljahr 2023/24

Zum Schuljahreswechsel gab es fast 2.300 Versetzungsgesuche. Davon waren ca. 170 dienstlich erforderlich, davon 100 feste Ortszuweisungen nach der Zeit als Mobile Reserve.

Rückkehrer aus Beurlaubung (270 Anträge): 136 kehren wunschgemäß an die alte Schule zurück, rund 90 an eine wunschgemäß andere Schule. Dieses Ergebnis ist angesichts der Rückgänge an Stundenzahlen im aufwachsenden G9 und der Überversorgung in vielen Fächern in einigen Gegenden (u.a. Niederbayern, Oberpfalz und Unterfranken) mit einer Erfolgsquote von fast 88 Prozent wie in den vergangenen Jahren außerordentlich gut.

Teilzeit in Elternzeit (400 Anträge): 200 können wunschgemäß an ihrer alten Schule weiterarbeiten, 160 beginnen das nächste Schuljahr an einer neuen Wunschschule. Dies entspricht einer Quote von fast 90 Prozent. Lediglich 40 verbleiben antragsgemäß in Elternzeit, da sie an keiner ihrer Wunschschulen hätten eingesetzt werden können. Unter allen Rückkehrern aus der Beurlaubung (inklusive der Teilzeit in der Elternzeit) mussten weniger als zehn an Schulen eingesetzt werden, die sie in ihrem Antrag nicht angegeben hatten — dann allerdings trotzdem oft (jedoch nicht immer) an einem anderen Gymnasium in einer gut pendelbaren Distanz. Sie wollten laut ihres Antrags unbedingt zurückkehren, an ihren angegebenen Wunschschulen bestand aber keine Einsatzmöglichkeit. Beurlaubte, die keine anderen als die im Versetzungsgesuch angegebenen Orte in Kauf nehmen möchten, sollten auch in Zukunft im Antrag ankreuzen, dass sie in Beurlaubung verbleiben möchten, wenn im Zielbereich kein Einsatz möglich ist. In diesem Fall muss zusätzlich ein Antrag auf Beurlaubung abgegeben werden.

Versetzung aus dem aktiven Dienst heraus (1.450 Anträge): Die hohen Erfolgsquoten von Rückkehrern aus der Beurlaubung und während der Elternzeit werden z.T. möglich durch die leider deutlich geringere Erfolgsquote bei den übrigen Antragstellern. Hier hatten nur 615 Erfolg. 100 Lehrkräften hatte die Schulleitung die Freigabe verweigert. Über 700 konnten trotz Freigabe nicht versetzt werden. Damit liegt die Erfolgsquote in diesen Fällen bei gut 45 Prozent (ohne die "gesperrten" Lehrkräfte). Die Hauptpersonalräte setzen sich beim Kultusministerium auch für eine Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppe und ihrer sozialen Kriterien ein. Ebenso wie bei den anderen Fallgruppen gibt es aber keinen beamtenrechtlichen Anspruch auf eine Versetzung oder einen bestimmten Dienstort. Gründe für eine Ablehnung sind oft der fehlende langfristige Bedarf an den Wunschschulen oder eine Abwägung der Sozialkriterien, die dazu führt, dass andere den Vorzug erhalten.

Fazit: Insgesamt konnten knapp 900 Lehrkräfte wunsch- und antragsgemäß versetzt werden. Diesen Versetzungen gleichgestellt sind die erfolgreichen Rückkehrgesuche aus einer Beurlaubung an die alte Schule, was für knapp 340 Lehrkräfte ermöglicht werden konnte. Für rund 900 Kolleginnen und Kollegen gab es leider keine wunschgemäße Versetzung oder Wiederverwendungsmöglichkeit. Knapp 60 Prozent aller Versetzungs- bzw. Rückkehrgesuche waren also erfolgreich. Ziel ist es, auch für die verbliebenen 40 Prozent Verbesserungen zu erwirken. Der Hauptpersonalrat hat die Gesuche mit viel Einsatz und intensiven Verhandlungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium begleitet und konnte mit ihnen gemeinsam bei einigen Härtefällen Lösungen oder Verbesserungen erreichen. Trotz der enormen Zahl an Personalvorgängen stellen wir immer wieder fest, dass der Blick auf die einzelne Person und deren individuelle Bedürfnisse bei den Personalmitarbeitern nicht verloren geht. Dafür danken wir herzlich. Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2024 und für die Rückkehr aus der Elternzeit zum Februar 2024 wird geraten, sich vor dem Antragsschluss im April bzw. Anfang Oktober mit den Schulleitungen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben.

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