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Versetzungen zum Schuljahr 2024/25

Zum Schuljahreswechsel 2024 gab es knapp 2.000 Versetzungsgesuche bzw. -vorgänge. Ein geringer Teil war dienstlich erforderlich, weil zum Beispiel eine Bewerbung auf eine Funktionsstelle als Seminarlehrkraft erfolgreich war und dafür ein Schulwechsel nötig wurde. Auch die festen Ortszuweisungen nach der Zeit als Mobile Reserve zählen dazu.

640 Kolleginnen und Kollegen stellten Versetzungsgesuche, weil sie aus einer reinen Beurlaubung (am Ende ihrer Elternzeit oder einer Beurlaubung) in den aktiven Dienst zurückkehren wollten. Der Großteil, nämlich 1.350, beantragte die Versetzung aus dem aktiven Dienst heraus (auch hier nicht selten aus familiären Gründen, zum Beispiel um näher zum Partner zu kommen, die Eltern zu unterstützen usw.). Die Chance, nach der Beurlaubung wunsch- und antragsgemäß wieder an die bisherige Schule zurückzukommen, ist extrem hoch. Von den 340 Rückkehrern aus der Beurlaubung, die an ihrer bisherigen Schule bleiben wollten, konnten 339 wunschgemäß an die alte Schule zurückkehren.

Von den 298 Rückkehrern aus der Beurlaubung mit Versetzungswünschen wurden 265 wunschgemäß versetzt - also eine Erfolgsquote von 89 Prozent. Die meisten Rückkehrwilligen, deren Ortswünsche mangels Bedarfs noch nicht erfüllt werden konnten, blieben antragsgemäß in Beurlaubung. Wer nämlich keine anderen als die im Versetzungsgesuch angegebenen Orte in Kauf nehmen möchte, sollte auch in Zukunft im Antrag ankreuzen, dass man in Beurlaubung verbleiben möchte, wenn im Zielbereich kein Einsatz möglich ist. In diesem Fall muss zusätzlich ein Antrag auf Beurlaubung abgegeben werden.

Den hohen Erfolgsquoten von Rückkehrern aus der Beurlaubung stehen leider noch die deutlich geringeren Erfolgsquoten bei den übrigen Antragstellern gegenüber. Von rund 1.350 Versetzungsgesuchen konnten nur 634 bewilligt werden (47 Prozent). Die Hauptpersonalräte setzen sich beim Kultusministerium auch für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppe und ihrer sozialen Kriterien ein. Allerdings gibt es keinen beamtenrechtlichen Anspruch auf eine Versetzung oder einen bestimmten Dienstort. Gründe für eine nicht erfolgreiche Versetzung sind oft der fehlende langfristige Bedarf an den Wunschschulen oder eine Abwägung der Sozialkriterien, die dazu führt, dass jemand anderes den Vorzug erhält.

Gesamtfazit der Versetzungen

Von insgesamt 1.988 Anträgen konnten 1.238 bewilligt werden. 62 Prozent aller Versetzungs- bzw. Rückkehrgesuche waren also erfolgreich. Ziel ist es, auch für die verbliebenen 38 Prozent Verbesserungen zu erwirken. Der HPR hat die Versetzungsgesuche mit viel Einsatz und intensiven Verhandlungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium begleitet und konnte mit ihnen gemeinsam bei einigen Härtefällen Lösungen oder Verbesserungen erreichen. Trotz der enormen Masse der Personalvorgänge stellen wir immer wieder fest, dass der Blick auf die einzelne Person und deren individuelle Bedürfnisse bei den Personalmitarbeitern nicht verloren geht. Dafür danken wir herzlich. Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2025 und für die Rückkehr aus der Elternzeit zum Februar 2025 wird, wie auch in der Vergangenheit, geraten, sich vor dem Antragsschluss im April bzw. Anfang Oktober mit den Schulleitungen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben. Aufgrund des dann sehr hohen Bedarfs an den bayerischen Gymnasien werden sich mehr Lücken und damit Türen öffnen, sodass wir grundsätzlich von einer Verbesserung der Versetzungsmöglichkeiten für alle ausgehen. Regional und fächerspezifisch werden aber Unterschiede bleiben. 

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