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Versetzungen zum Schuljahr 2025/26

Zum Schuljahreswechsel 2025 gab es gut 2.200 Versetzungsgesuche bzw. -vorgänge. Ein geringer Teil war dienstlich erforderlich, weil zum Beispiel eine Bewerbung auf eine Funktionsstelle als Seminarlehrkraft erfolgreich war und dafür ein Schulwechsel nötig wurde. Auch die festen Ortszuweisungen nach der Zeit als Mobile Reserve zählen dazu. 

Rund 700 Kolleginnen und Kollegen stellten Versetzungs- oder Rückkehrgesuche, weil sie aus einer reinen Beurlaubung (familienpolitisch oder in Elternzeit) in den aktiven Dienst zurückkehren wollten. Rückkehrwünsche an die eigene Schule konnten nahezu immer ermöglicht werden, solche mit Versetzungswunsch immerhin zu 93 Prozent. 

Die meisten Rückkehrwilligen, deren Ortswünsche mangels Bedarfs noch nicht erfüllt werden konnten, blieben antragsgemäß in Beurlaubung. Wer nämlich hier keine anderen als die im Versetzungsgesuch angegebenen Orte in Kauf nehmen möchte, sollte auch in Zukunft im Antrag ankreuzen, in Beurlaubung verbleiben zu wollen, wenn an den Wunschschulen kein Einsatz möglich ist. In diesem Fall ist zusätzlich ein Antrag auf Beurlaubung nötig. 

Der Großteil der Versetzungsanträge, rund 1.300, beantragte die Versetzung aus dem aktiven Dienst heraus, auch hier oft aus familiären Gründen, zum Beispiel um näher zum Partner zu kommen, die Eltern zu unterstützen usw. Davon konnten immerhin 52 Prozent bewilligt werden, eine erfreuliche Steigerung zum Vorjahr. Dennoch stehen den hohen Erfolgsquoten von Rückkehrern aus der Beurlaubung leider weiterhin deutlich geringere Erfolgsquoten bei den übrigen Antragstellern gegenüber. Die Hauptpersonalräte setzen sich beim Kultusministerium regelmäßig für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppe und ihrer sozialen Kriterien ein.

Allerdings gibt es keinen beamtenrechtlichen Anspruch auf eine Versetzung oder einen bestimmten Dienstort. Gründe für eine nicht erfolgreiche Versetzung sind oft der fehlende langfristige Bedarf an den Wunschschulen oder eine Abwägung der Sozialkriterien, die dazu führt, dass jemand anderes den Vorzug erhält. 

Der Hauptpersonalrat hat die Versetzungsgesuche mit viel Einsatz und intensiven Verhandlungen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium begleitet und konnte mit ihnen gemeinsam bei einigen Härtefällen Lösungen oder Verbesserungen erreichen. Trotz der enormen Masse der Personalvorgänge stellen wir immer wieder fest, dass der Blick auf die einzelne Person und deren individuelle Bedürfnisse bei den Personalmitarbeitern sehr präsent bleibt. Dafür danken wir herzlich. 

Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2026 und für die Rückkehr aus der Elternzeit zum Februar 2026 wird weiterhin geraten, sich vor dem Antragsschluss im April bzw. Oktober mit den Schulleitungen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben. Denn es wird nur antragsgemäß versetzt, sodass beim Ausfüllen der Ortswünsche gründlich abgewogen werden sollte, welche man nicht angibt, da diese dann tatsächlich nicht in Betracht kommen.

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