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Versetzungsgesuche für das kommende Schuljahr

Für den nächsten großen Versetzungstermin im Sommer 2022 und für die Rückkehr aus der Elternzeit und Beurlaubung raten wir, wie auch in der Vergangenheit, sich vor dem Antragsschluss im April mit den Schulleitungen der Wunschschulen wegen einer möglichen Anforderung in Verbindung zu setzen und außerdem möglichst viele Ortswünsche anzugeben. Die Ortswünsche werden in der Reihenfolge der persönlichen Prioritäten eingetragen. Wenn eine bestimmte Ortszuweisung angestrebt wird, kann es sinnvoll sein, auch die staatlichen FOSBOS mit einzubeziehen, die weitere Standorte und Versetzungschancen eröffnen.

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Versetzungsantrag ist, dass der Dienst aktuell (also zum nächsten Schuljahresbeginn) aktiv angetreten wird. Eine Versetzung an eine Schule während einer Beurlaubung ohne Dienstantritt wird zwar häufig gewünscht, jedoch nicht durchgeführt. Außerdem muss für die Zuweisung an der Zielschule ein dauerhafter Bedarf an der eigenen Fächerverbindung bestehen. Die Bedarfsanalyse erfolgt hierbei durch die Personalmitarbeiter des KM. Namentliche Anforderungen sind hilfreich, jedoch findet bei gleichen Versetzungswünschen mehrerer Bewerber der gleichen Fächerverbindung eine soziale Priorisierung statt. Das bildliche „Handtuch auf der Liege“ (Reservierung einer Rückkehroption an ein bestimmtes Gymnasium während der Beurlaubung) würde also ohnehin keine Wirkung entfalten. Derzeit Beurlaubte, die aufgrund der familiären Situation nur in einem bestimmten Radius um ihren Wunschort arbeiten können, können im Formular ankreuzen, dass sie in Beurlaubung verbleiben wollen, wenn ein wunschgemäßer Einsatz nicht möglich ist. Die Personalmitarbeiter des KM prüfen auch in diesen Fällen genau, ob eine Rückkehr möglich ist. Immer wieder schlägt beim HPR das Gerücht auf, dass man durch den Verzicht auf das oben genannte Ankreuzen die Versetzung an die Wunschschule(n) vielleicht erzwingen könne. Eine Zuweisung ohne Bedarf am Zielort wird jedoch nicht vorgenommen. Eine bisher beurlaubte Lehrkraft, die das Kreuz nicht setzt, signalisiert, dass sie unbedingt arbeiten will – egal wo. Von Seiten des KM wird dann unter Berücksichtigung der weiteren (sozialen) Kriterien gesucht, wo das nächstgelegene Gymnasium mit Bedarf ist und dorthin zugewiesen.

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