Wahlen der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) im Januar 2026
Die Vorbereitung der HJAV-Wahlen sind in vollem Gange. Im Anschluss an die Weihnachtsferien steht der Aushang der Bekanntmachung der Wahlvorschläge an. Damit ist die Frist von mindestens zwei Wochen vor dem ersten Wahltag, dem 27.01.2026 (§ 13 WOBayPVG), gewahrt. Gleichzeitig mit der Bekanntmachung werden die Stimmzettel und — für diejenigen Dienststellen mit weniger als sechs wahlberechtigten Beschäftigten (also Studienreferendarinnen und -referendaren) — auch die Wahlumschläge an die örtlichen Wahlvorstände für die HJAV-Wahlen versandt. Sollten die Unterlagen nach Unterrichtsbeginn im Januar noch nicht vorliegen, mögen die örtlichen Wahlvorstände sich bitte unverzüglich an den jeweiligen Bezirkswahlvorstand wenden!
Jeder Wähler und jede Wählerin hat sieben Stimmen — und zählt somit siebenfach!
Ergänzend sei an dieser Stelle nochmals auf die allgemein zugänglichen praxisorientierten Informationen (Handreichung und Folien der Wahlvorstandsschulung) in der Mediathek des bpv unter www. bpv.de > Mediathek > Broschüren, Ratgeber & Flyer hingewiesen, insbesondere auf die “Frequently Made Mistakes” auf Seite 12 der Handreichung, durch die leider in vergangenen Wahlen viele Stimmen nicht gezählt werden konnten.