Funktion und Aufgaben des Hauptpersonalrats
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Die vier Hauptpersonalräte der Gruppe 'Lehrer am Gymnasium' des Bayerischen Philologenverbandes
v.l.n.r.: Dagmar Bär, Ina Hesse, Julian Lohr und Benedikt Karl (nicht im Bild: Philipp Shah, Gruppe Beamte)©Bodo Mertoglu
Der Hauptpersonalrat ist die im Bayerischen Personalvertretungsgesetz gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Dienstherrn (Kultusminister bzw. Kultusministerium). Im Rahmen der regulären Personalratswahlen, die alle fünf Jahre stattfinden und alle Bereiche – Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat und örtlichen Personalrat – umfassen, wird der Hauptpersonalrat (HPR) als Vertretung aller staatlichen Lehrkräfte gegenüber dem Kultusministerium neu gewählt. Stellvertretend für rund 30.000 Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien stehen dem HPR fünf Sitze zu.
Mitbestimmung
Das stärkste Beteiligungsrecht der Personalvertretung ist die Mitbestimmung. Viele Entscheidungen des Dienstherrn bedürfen, um umgesetzt werden zu können, der Zustimmung des Hauptpersonalrates. Das betrifft im Besonderen:
- Einstellungen
- Beförderungen
- Funktionsübertragungen
- Versetzungen und Abordnungen
- Beurteilungsrichtlinien
- Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand
- Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
- Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub
Weitere wichtige Aufgabenbereiche
Der Hauptpersonalrat
- kann Maßnahmen, die der Dienststelle und deren Angehörigen dienen, beantragen.
- hat dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
- nimmt Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hin.
- kann in vielen Bereichen in der Entscheidungsfindung mitwirken, z.B. bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden.
- hat in vielen Bereichen ein Informations- und Anhörungsrecht, sodass die Belange der Beschäftigten vom Dienstherrn (besser) berücksichtigt werden können.
Hauptpersonalrat und Bayerischer Philologenverband – Eine sinnvolle Allianz
Eine erfolgreiche Vertretung zur Wahrung Ihrer Interessen im Bereich der staatlichen Gymnasien benötigt ein enges Miteinander von Personalvertretung und Berufsverband. Viele Bereiche, die den Rechtsstatus der Lehrkräfte als Beamte betreffen (z.B. Dienstrecht, Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht), werden nicht im Kultusministerium, sondern anderswo entschieden: Im Finanzministerium, am Kabinettstisch, im Bayerischen Landtag (in Ausschüssen, im Plenum, vorab in Fraktionsgremien) oder sogar auf europäischer Ebene. Gegenüber diesen „Mit“- oder „Über“-Dienstherren hat der Hauptpersonalrat kein Mandat, allenfalls kann er über relativ schwache und indirekte Möglichkeiten, durch das Initiativrecht oder über gesetzlich fixierte Beteiligungsformen, versuchen, über das Kultusministerium Einfluss zu nehmen. Eine wirksame Durchsetzung Ihrer Interessen erfordert deswegen ein zusätzliches politisches – das bedeutet konkret ein verbandspolitisches – Mandat. Für eine erfolgreiche Hauptpersonalratsarbeit ist der Rückhalt und das Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in unserem Berufsverband, dem bpv, unentbehrlich. Es ist sinnvolle Praxis, dass die Mitglieder der Gruppe der Lehrer an Gymnasien im Hauptpersonalrat jeweils auch ein wichtiges Referat im bpv führen und Teil des Hauptvorstandes sind. Denn eine hohe Zustimmung zu den Kandidatinnen und Kandidaten des bpv bei der HPR-Wahl stärkt den bpv bei den berufspolitischen Verhandlungen mit politischen Gremien und die Hauptpersonalräte gegenüber dem Kultusministerium.