An den bayerischen Gymnasien, Beruflichen Oberschulen sowie Realschulen gibt es eine zweistufige Personalvertretung:
Der Personalrat wird wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Arbeit des Personalrats an den staatlichen Gymnasien spielt sich innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens, dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG), ab. Dieses begrenzt und beschützt gleichzeitig den Tätigkeitsbereich der Personalratsarbeit, die sich vorrangig damit befasst, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Im Folgenden erhalten Sie einen groben Überblick über die Personalratsarbeit an der Schule. Detaillierte Informationen erhalten Mitglieder in unserem Mitgliederbereich.
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