Auf dieser Seite finden Sie wichtige Termine und relevante Antragsfristen für Personalentscheidungen.
Wichtig: Die Termine sind die Termine für die Vorlage beim Kultusministerium. Soweit Lehrkräfte Anträge auf dem Dienstweg stellen müssen, kann die schulinterne Frist auch um einige Tage früher liegen.
Was | Wann |
Abgabe des Versetzungsgesuchs in andere Bundesländer oder nach München (planstellenneutrales Tauschverfahren) | Oktober des Vorjahres bis spätestens 31.01. |
Antrag auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung zum 01.08. nach Erörterung mit ÖPR und Lehrerkonferenz (durch die Schulleitung) | 31. Jan |
Vorlage der beantragten Funktionsänderungen (FÄB) zum Schuljahresbeginn im KM (durch die Schulleitung) | 01. Apr |
Bewerbung auf Übernahme in den Staatsdienst als freier Bewerber | Mitte Februar bis spätestens 30.4. |
Abgabe der Bereitschaftserklärung für Wartelisten-Bewerber auf Übernahme in den Staatsdienst | Ende März bis spätestens 30.4. |
Meldung der Schulleitung von eingegangenen Versetzungsgesuchen / Gesuchen auf Rückkehr aus der Beurlaubung zum 01.08. | 30. Apr |
Meldung der Schulleitung von eingegangenen Gesuchen auf Antragsruhestand oder Beurlaubung zum 01.08. | 30. Apr |
Vorlage von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit (vgl. Art. 91 BayBG) oder Freistellungsjahr (vgl. Art. 88 Abs. 4 BayBB) beim KM | 30. Apr |
Vorlage von Anträgen auf Teilzeit in der Elternzeit zum Schuljahresbeginn | 30. Apr |
Vorlage der beantragten Funktionsänderungen (FÄB) zum Halbjahr im KM (durch die Schulleitung) | 01. Okt |
Vorlage von Anträgen auf Teilzeit in der Elternzeit zum Schulhalbjahr | 30. Okt |