Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften
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In vielen Unternehmen und Behörden ist sie seit Jahren gängige Praxis, andere haben sie aufgrund der Rechtsprechung erst im Frühjahr 2023 eingeführt: die Arbeitszeiterfassung. Auch für Beamte soll sie verpflichtend sein - wie das in der Praxis aussehen wird, ist noch offen.
Die Forderung einer Arbeitszeiterfassung sowie einer Abkehr vom gängigen Deputatsmodell muss mit Umsicht und Verstand angegangen werden. Änderungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie für Lehrkräfte von Vorteil sind. Daher sollten Arbeitszeiterfassungsmodelle zuerst und nur mit Einbindung der Lehrerverbände und -gewerkschaften erprobt werden.
“Keinesfalls darf die Arbeitszeiterfassung dazu missbraucht werden, in Zeiten von Lehrermangel Unterrichtskapazitäten nach Haushaltslage zu generieren und letztlich dazu führen, dass in einem starren System Lehrkräfte rund um die Uhr kontrolliert werden, sie ihre eigenverantwortliche Zeiteinteilung verlieren und statt weniger noch mehr unterrichten müssen - und das im Extremfall auch noch nur an einem Ort: dem verpflichtenden Arbeitsplatz Schule”, warnt Dagmar Bär, stellvertretende Vorsitzende des bpv und berufspolitische Referentin.
Was Lehrkräfte in Bayern brauchen, sind flexible und ehrliche Arbeitszeitmodelle und keine zusätzlichen Belastungen.
Weitere Informationen können nachgelesen werden in der ausführlichen bpv-Position und der aktuellen Rechtslage zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften.