BBB-Info: Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Besoldung
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Der Bayerische Beamtenbund informiert:
Mit BBB-Info vom 1. Dezember 2025 hatten wir über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation berichtet, die neue Parameter für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe aufgestellt hat, Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18). Aber auch in vielen weitere Kontexten bestehen noch rechtliche Unsicherheiten. Um mögliche Rechte zu wahren kann jetzt noch vor dem 31.12.2025 ein Widerspruch eingelegt werden!
Der BBB hat gemeinsam mit dem Finanzministerium nach einer Lösung gesucht, um möglicherweise bestehende Ansprüche in einem unkomplizierten Verfahren abzusichern. Leider sind die Berechnungen umfangreich und kompliziert. Endgültige Aussagen zu den Erfolgsaussichten lassen sich daher nicht treffen. Damit ist seitens des Finanzministeriums insbesondere ein Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung nicht möglich.
Wer sicher gehen will, dass ihm keine Ansprüche verloren gehen, muss tätig werden!
Am einfachsten geht das mit einem Widerspruch im Mitarbeiterportal (Formulare – Besoldung – Widerspruch; Achtung maximal sind 1000 Zeichen zulässig; für Beamte im Ruhestand s.u. das FAQ):
Fristgerechter Widerspruch gegen die Besoldung ab 01.01.2022. Zugleich wird damit beantragt, amtsangemessene höhere Besoldung nach den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Art 33 Abs. 5 GG ab dem 01.01.2022 und für die Zukunft zu gewähren.
Begründung:
Die Besoldung für die Jahre 2022 ff verletzt mein grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Besoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG‚ weil die Besoldung nicht entsprechend den abzuleitenden Maßstäben erfolgt, wie diese durch das BVerfG in seiner Rechtsprechung bereits festgestellt ist (Beschluss vom 17.11.2015, 2 BvL 19/09 u.a.‚ BVerfGE 240 ff. und Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18).
Die geltenden landesgesetzlichen Grundlagen verstoßen gegen Art. 33 Abs. 5 GG, sind daher verfassungswidrig und somit auch die auf dessen Grundlage in meinem Fall gewährte Besoldung. Mein Widerspruch soll ruhen, bis über die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung entschieden worden ist.
Achtung:
- Frist ist der 31.12.2025.
- Würde der Widerspruch negativ verbeschieden werden, müsste auf eigene Kosten eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, um die Ansprüche weiterzuverfolgen. Eine Rechtschutzgewährung durch das DBB-Dienstleistungszentrum erfolgt nicht.
FAQ: Widersprüche gegen die Besoldung – aktuelle Fragestellungen aus der Beratung
Welches Datum trage ich in der Rubrik „Bescheiddatum“ ein?
Der BBB rät, das aktuelle Datum einzutragen. Möglich ist aus Sicht des Rechtsschutzreferates auch das Datum der Bezügemitteilung für 1/22. Der Widerspruchstext ist hier entscheidend. Das Datum unter „Bescheid vom“ kann sowieso den Zeitraum nicht abbilden, weil das Formular diese Möglichkeit gar nicht eröffnet.
Ich bin in Pension. Soll auch ich Widerspruch gegen meine Versorgungsbezüge erheben?
Auch Beamte im Ruhestand werden alimentiert und die Höhe ihrer Versorgungsbezüge bemisst sich am aktuellen Bezügeniveau. Insoweit würde die rückwirkende Erhöhung von Beamtenbezügen voraussichtlich auch zu einer Erhöhung der Versorgungsbezüge führen. Beamte im Ruhestand tragen ihren Widerspruch am einfachsten im Mitarbeiterportal (Formulare - Versorgung - Widerspruch) ein und ergänzen ihre Organisationsnummer und das Bescheiddatum gemäß der Empfehlung des BBB, also das aktuelle Datum.
Ich bin bayerische Beamtin, aber nicht beim Freistaat, sondern bei der Kommune. Könnte ich auch einen Widerspruch einlegen?
Auch bei Beamten, die nicht zu den Beschäftigten des Freistaats Bayern zählen, richtet sich die Besoldung nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz. Insofern ist ein Widerspruch auch hier denkbar. Er ist aber natürlich an die Personalverwaltung des jeweiligen Dienstherrn zu richten. Sie können den hier hinterlegten Mustertext verwenden.
Können mir Nachteile entstehen, zum Beispiel Kosten oder in der Arbeit?
Nachteile sind mit einem Widerspruch nicht verbunden. Das besagt schon das Rechtsstaatsprinzip, das auch den Beamten den Rechtsweg eröffnet.