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Beitragsanpassungen in der PKV ab 01.01.2025

Es trifft nicht alle Versicherungen, aber doch einige. Zum 01. Januar 2025 werden einige private Versicherungen (PKV) ihre Beiträge anheben. Der BBB hat sich beim Verband der privaten Versicherer schlau gemacht – Wie läuft das mit den Beitragsanpassungen? 

Wann dürfen private Versicherer die Beiträge erhöhen? 

PKV-Beiträge orientieren sich – aufgrund gesetzlicher Vorgaben – an der tatsächlichen Kostenentwicklung. Dabei dürfen sie nur erhöht werden, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Das bedeutet aber auch, dass dann die Beitragserhöhungen deutlicher ausfallen. Ein “Kostenstau” muss ausgeglichen werden. Allerdings: Prognosen hinsichtlich zukünftiger Kostensteigerungen sind dabei nicht vorgesehen. Berechnungen erfolgen immer anhand der aktuellen Erfahrungen. 

Wie hoch werden die Anhebungen sein? Wer ist betroffen? 

  • Der PKV-Verband geht von durchschnittlich 18 % aus.  
  • Voraussichtlich zwei Drittel der Versicherten werden betroffen sein.
  • Die Anhebungen fallen je nach Tarif und Zugangsalter unterschiedlich aus.  
  • Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden nicht angehoben.

Hintergründe: 

Die Kostensteigerungen, die die Anhebung der Beiträge auslösen, haben verschiedene Ursachen: 

  • Allgemein angestiegene Kosten für medizinische Leistungen, Materialien, Geräte und Medikamente ebenso wie Inflation
  • Insbesondere gestiegene Krankenhausleistungen (2023: +13,5 %)
  • Höhere Tarifgehälter im Bereich der Krankenpflege – auch vom BBB unterstützt
  • Höhere gesetzliche Mindestvorgaben zum Pflegepersonal
  • Nachholeffekte im Zusammenhang mit der Coronapandemie: z. B. bei elektiven Eingriffen wie etwa Hüft- und Knie-Endoprothesen
  • Starke Anstiege bei Arzneimittelausgaben 

Zudem erfolgen auf Grundlage dieser Ausgaben auch Kalkulationen hinsichtlich Altersrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge bei lebensälteren Versicherten. 

Vergleich mit der GKV 

Mit der Anhebung der Beiträge trifft die Kostensteigerung im Gesundheitswesen privat Versicherte ebenso wie gesetzlich Versicherte. Dort werden zudem weitere Zusatzkosten durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und die Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung entstehen. 

Bayerischer Beamtenbund

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