Beurteilungsrichtlinien: Verbesserungen ab 2026
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Anfang Oktober konnte der HPR der Endfassung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung zustimmen. Die Änderungen wurden am 12.11.2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wegen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum beabsichtigten Wegfall der Leistungsstufen können die gesamten Richtlinien voraussichtlich erst zum 1.1.2026 in Kraft treten.
Einen großen Erfolg haben die Hauptpersonalräte auf Vorschlag der Gruppe der Lehrer an Gymnasien erzielt: Es ging um die Dauerfrage, bis wann Lehrkräfte und Schulleiter noch beurteilt werden müssen. Bis wann können Beurteilungen für Funktionsentscheidungen und Beförderungen überhaupt noch eine Wirkung entfalten? Wir konnten mit unserer Argumentation überzeugen – aus bisher einem Kalenderjahr werden 32 Monate. Von daher müssen 2026 Lehrkräfte und Schulleiter(innen), die bis August 2029 den aktiven Dienst beenden, nicht mehr periodisch beurteilt werden. Das ist ein klarer Beitrag zur Reduzierung des Beurteilungsaufwandes.