bpv-Forderung zum Tag des öffentlichen Dienstes: Perspektivwechsel und Klarheit bei Überstunden!
In der aktuellen Diskussion um Mehrarbeit im öffentlichen Dienst fordert der bpv einen Perspektivwechsel und mehr Klarheit für den Schulbereich.
Neben ihrer vorgegebenen Anzahl an Unterrichtsstunden springen Lehrkräfte auch bei kurz-, mittel- und langfristigen Vertretungen verschiedenster Art ein. Ein gewisses Pensum solcher "Vertretungsstunden" pro Monat wird dabei nicht extra vergütet. Ab einer bestimmten Stundenanzahl kann diese Mehrarbeit stundenweise abgerechnet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Doch wie viele zusätzliche Unterrichtsstunden werden – bezahlt oder unbezahlt – als Mehrarbeit von den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen tatsächlich geleistet? Aussagekräftige Erhebungen zu den zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden fehlen; bislang wurde immer nur der Unterrichtsausfall erfasst.
Die stellvertretende bpv-Vorsitzende Dagmar Bär setzt sich daher für mehr Klarheit im Schulbereich ein: "Wir fordern – gerade mit Blick auf den Lehrermangel – einen Perspektivwechsel! Mit bürokratisch geringem Aufwand müssen alle zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden erfasst werden. Viel zu viele als Mehrarbeit angeordnete Unterrichtsstunden werden weder ausbezahlt noch über Freizeit ausgeglichen, da sie unter die gesetzlich festgelegten Grenzen für vergütungsfähige Mehrarbeit fallen. Überstunden der Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen ehrlich und offen erfasst und erhoben werden. Erst nach einer Bestandsaufnahme können die richtigen und notwendigen Folgerungen gezogen werden."
Derzeit können Politik und Gesellschaft allenfalls ungefähre Auskünfte über abgerechnete und ausbezahlte Mehrarbeitsstunden im Schulbereich erhalten. Und auch diese werden in Zukunft durch sogenannte Titelverdichtungen in der Haushaltsführung schwer nachvollziehbar oder sogar unzugänglich. Bär sieht dies kritisch: “Sollte das eine Form von Bürokratieabbau für Haushälter sein, dann ist es der falsche Ansatz. Denn er geht zu Lasten der Transparenz der Arbeitsleistung der Beschäftigten. Bürokratieabbau ist nicht per se richtig: In jedem Fall ist die Frage zu stellen, wem er nützt und wem er schadet.”