bpv-Statement zur Fortführung der Verfassungsviertelstunde: Wirksamkeit mitdenken, umfassender evaluieren
bpv-Vorsitzender Michael Schwägerl kommentiert die vom Kultusministerium veröffentlichten Hinweise zur Fortführung der Verfassungsviertelstunde: “Der sich in den nächsten Jahren zuspitzende Lehrkräftemangel setzt die Schulen und insbesondere die Gymnasien unter Druck. Die Abdeckung des Pflichtunterrichts hat höchste Priorität. In dieser Situation gilt es umso mehr, bei allen Maßnahmen und schulischen Projekten, die über das Kerngeschäft hinausgehen, die Wirksamkeit im Sinne der De-Implementierung mitzudenken. Bezogen auf die Verfassungsviertelstunde fordern wir daher die Ausweitung der stichprobenartigen Evaluation und damit eine umfassendere Überprüfung des Konzepts nach einem der nächsten beiden Schuljahre. Nur so kann festgestellt werden, ob das Konzept an den Schulen dauerhaft sinnvoll umsetzbar ist und die Schülerinnen und Schüler abholt und anspricht – damit die wichtige Aufgabe der Demokratiebildung an unseren Schulen gelingt. Am Gymnasium wird die zusätzliche 13. Jahrgangsstufe im nächsten Schuljahr viele Ressourcen binden. Daher weist das Kultusministerium speziell für diese Situation den richtigen Weg, wenn es das verpflichtende Konzept der Verfassungsviertelstunde in den bisherigen Jahrgangsstufen 6, 8 und 11 belässt.”