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bpv-Umfrage: Gymnasiallehrkräfte für Veränderung der Regeln zur Handynutzung

Durch die Ankündigungen aus Hessen und Baden-Württemberg steht die private Handynutzung an den Schulen derzeit in der Diskussion. Geht es nach den Lehrkräften an Gymnasien und FOSBOS, sollten auch in Bayern die Regularien zur privaten Handynutzung auf den Prüfstand gestellt und verschärft werden – so das Ergebnis einer bpv-Umfrage zum Schulhalbjahr mit rund 3.400 Teilnehmern. Es zeigt sich außerdem: die Zahl der Schulen mit einem kompletten Verbot hat zugenommen. 

In seiner Umfrage zum Schulhalbjahr wollte der bpv von seinen Mitgliedern wissen, wie die Handynutzung an den Gymnasien und FOSBOS geregelt ist. Von den rund 3.400 Teilnehmern geben 24 Prozent an, dass die private Handynutzung an ihrer Schule komplett verboten ist. In 76 Prozent der Fälle ist sie mit Einschränkungen erlaubt, beispielsweise für bestimmte Altersstufen, in bestimmten Bereichen oder nur zu bestimmten Zeiten. Bereits im Vorjahr hat der bpv seine Mitglieder dazu befragt. Der Vergleich zur Umfrage vom Februar 2024 zeigt nun: Der Anteil der Schulen mit einem kompletten Verbot privater Handynutzung ist innerhalb eines Jahres um sieben Prozentpunkte gestiegen (2024: 17 Prozent). 

Außerdem geht aus den Umfrageergebnissen der klare Wunsch nach einer Veränderung der derzeitigen Regularien zur privaten Handynutzung hervor: 30 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verschärfung der schuleigenen Regeln zur Handynutzung und 31 Prozent fordern eine bayernweit einheitliche Regelung. Nur 37 Prozent wünschen sich keine Änderung der aktuellen Situation. Der Vergleich mit 2024 zeigt eine Tendenz in Richtung einer stärkeren zentralen Regulierung.

„Der Trend geht ganz klar hin zu einer Verschärfung der schuleigenen oder der Einführung von bayernweit einheitlichen Regelungen. Waren es vor einem Jahr nur 52 Prozent der Umfrageteilnehmer, so sind es jetzt bereits 61 Prozent“, kommentiert bpv-Vorsitzender Michael Schwägerl. Den richtigen Umgang mit Digitalität und Medien altersgerecht zu erlernen, sehe er als eine zentrale Aufgabe der Schule. „Medienkompetent wird man aber nicht zwangsläufig durch die Dauernutzung der Geräte – im Gegenteil! Schule muss zugleich auch ein Ort sein, an dem Schülerinnen und Schüler – in Pausenzeiten oder wenn die Nutzung im Unterricht pädagogisch nicht sinnvoll ist – den ,segensreichen‘ Verzicht digitaler Endgeräte lernen und erfahren können“, betont Schwägerl. 

„An dieser Stelle führt Eigenverantwortung zu erhöhtem, vermeidbarem Aufwand, wenn jede Schule ihre eigenen Regelungen und Medienkonzepte aufstellen muss. Besonders in Zeiten des Lehrkräftemangels wäre ein zentraler Leitfaden mit fixen Leitplanken, der im Kleinen individuell angepasst werden kann, das Gebot der Stunde. Das würde Ressourcen, Zeit und Energie vor Ort für den planmäßigen Unterricht freisetzen“, bewertet Dagmar Bär, berufspolitische Referentin des bpv und Hauptpersonalrätin, aus berufspolitischer Sicht die Situation.

Zum Hintergrund: Seit 2022 gibt es in Bayern für jede Schule die Möglichkeit, individuelle Regeln zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte einzuführen. Die Entscheidung wird innerhalb der Schulfamilie gefällt, das Kultusministerium stellt lediglich Informationen und Best-Practice-Beispiele zur Verfügung, die bei der Entscheidungsfindung helfen können. 
 

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