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bpv wirkt: Kultusministerium stellt erstmals Informationen zu KI-gestütztem Unterschleif zur Verfügung

Das Kultusministerium reagiert auf den zunehmenden Unterschleif mit technischen Hilfsmitteln und stellt erstmals zentrale Infos und klare Leitlinien dazu bereit – ein wichtiger Schritt, für den sich der bpv mit seinen Hauptpersonalräten stark gemacht hat.

Unterschleif mit technischen Hilfsmitteln findet zunehmend an den bayerischen Gymnasien statt – das zeigte nicht zuletzt unsere Blitzumfrage bei der Hauptversammlung im November 2025.

Der bpv hat in diesem Zusammenhang flächendeckende, offizielle Informationen und Unterstützungsangebote eingefordert – insbesondere einen aktuellen Überblick über KI‑gestützte Formen des Unterschleifs sowie klare Rechts- und Handlungsrahmen für die Schulen. Mit dem KMS vom 03. März 2026 „Sicherheit und Fairness bei der Durchführung von schriftlichen Leistungsnachweisen“ und der dazugehörigen Informationsseite des Kultusministeriums ist ein erster wichtiger Schritt umgesetzt. Auf der gut gestalteten Seite finden Lehrkräfte neben einem Überblick über die technischen Möglichkeiten eines KI-gestützten Unterschleifs und einer Darstellung des aktuell geltenden Rechtsrahmens auch konkrete Handlungsempfehlungen und eine Checkliste. Zudem wird darüber informiert, wann Frequenzdetektoren eine Option darstellen.

„Wir Hauptpersonalräte haben uns dafür stark gemacht, dass die Kolleginnen und Kollegen von offizieller Seite klare Leitlinien zum Umgang mit dem technisch immer anspruchsvolleren Spicken erhalten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Ministerium nun reagiert hat und Lehrkräften einen übersichtlichen Rechts- und Handlungsrahmen an die Hand gibt. Das schafft rechtzeitig vor dem Abitur Klarheit“, so Ina Hesse, Hauptpersonalrätin, bpv-Rechtsschutzreferentin und stellv. bpv-Vorsitzende.

 

 

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