bpv wirkt: Neue Eingruppierung der Verwaltungsangestellten in den Schulsekretariaten ab dem 01. Januar 2026
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Unsere dauerhaft intensiven Gespräche mit dem Kultusministerium waren erfolgreich. Wir freuen uns, Ihnen heute eine wichtige positive Entwicklung für Verwaltungsangestellte in den Schulsekretariaten mitteilen zu können: Aufgrund einer Entscheidung des Kultusministeriums gelten ab dem 01. Januar 2026 Neuregelungen zur Eingruppierung der Verwaltungsangestellten in den Schulsekretariaten.
In den vergangenen Jahren sind die von Verwaltungsangestellten wahrzunehmenden Tätigkeiten wesentlich komplexer geworden. Um den Anforderungen und den flexibleren Einsatzbedingungen gerecht zu werden, wurde die Tätigkeit einer Verwaltungsangestellten im Schulsekretariat neubewertet:
- Die gesamte Tätigkeit einer Verwaltungsangestellten wird nun als „ein einheitlicher Arbeitsvorgang mit dem Arbeitsergebnis ‚Verwaltung des Schulsekretariats‘“ bewertet. Als konsequenter Schritt erfolgt eine Eingruppierung daher pauschal in die Entgeltgruppe 6.
- Eine Ausnahme stellt die Tätigkeit einer Verwaltungsangestellten dar, die ausschließlich oder überwiegend im Bibliotheksdienst eingesetzt wird. Diese wird nun pauschal in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Deren Tätigkeit wird als „ein einheitlicher Arbeitsvorgang, nämlich die Herstellung sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bibliothek und deren Betrieb, bewertet“.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026 für Neueinstellungen; für bereits beschäftigte Verwaltungsangestellte der Entgeltgruppen 4 und 5 werden diese Regelungen (ggf. Höhergruppierung) rückwirkend zum 1. Januar 2026 umgesetzt.
Wir waren erfolgreich: Diese Anpassungen stellen eine wichtige Anerkennung und Wertschätzung der verantwortungsvollen und vielseitigen Arbeit dar, die Verwaltungsangestellte tagtäglich leisten, und bedeuten eine deutliche Stärkung ihres Berufsbildes.