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"Die Verantwortung wird an die Schulleitungen abgegeben"

Statement des bpv zur Aufhebung des betrieblichen Beschäftigungsverbots für Schwangere

Stefan Düll, Schulleiter des Justus-Von-Liebig-Gymnasiums in Neusäß und Mitglied des bpv-Hauptvorstandes, kommentiert: "Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Sozial-, Gesundheits- und Kultusministerium zum Einsatz Schwangerer in den Schulen überzeugt nicht. Die Verantwortung wird an die Schulleitungen abgegeben, die die gesundheitliche Situation der schwangeren Lehrerinnen beurteilen und das entsprechende Tätigkeitsfeld ausgestalten müssen. Zudem ist das Verfahren kompliziert und aufwändig. Aufwand und Ertrag stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Unter diesen Voraussetzungen werden voraussichtlich nur wenige Schwangere tatsächlich in den Unterricht zurückkehren."

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