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Gerechtigkeit siegt - Wahlberechtigung für alle Referendarinnen und Referendare

Wir (abl) waren erfolgreich: Alle Referendarinnen und Referendare an Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen dürfen nun bei den Wahlen zur Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) wählen und wählbar sein.

Das hat das Verwaltungsgericht München am 21.01.2025 beschlossen, nachdem der Bayerische Realschullehrerverband (brlv) die HJAV-Wahl 2023 angefochten und nun in erster Instanz Recht bekommen hat. Bisher war die Wahl nur für Referendarinnen und Referendare möglich, die eigenverantwortlich unterrichteten, sich also an der Einsatzschule befanden. 

Bis zu 50 % der Lehrkräfte in Ausbildung waren von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen

Aber: An den Grund- und Mittelschulen durften hingegen alle Lehrkräfte wählen und gewählt werden!

"Während andere Lehrerverbände ihre Mitglieder dadurch nicht benachteiligt sahen, haben wir vier Verbände in der abl diese Ungerechtigkeit bereits seit Jahren angemahnt." (bpv, brlv, KEG und VLB)

Eine starke Vertretung junger Lehrkräfte aller Schularten auf Ministerialebene ist mit entscheidend, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu stärken.

Die HJAV beim Kultusministerium ist die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, also die Personalvertretung der Lehrkräfte in Ausbildung (Referendariat) aller Schularten.

In der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) arbeiten seit über 40 Jahren der brlv, der bpv, die KEG und der VLB erfolgreich zusammen und setzen sich für über 150.000 bayerische Lehrkräfte ein, die insgesamt rund 1,7 Mio. Schülerinnen und Schüler des in 22 Schularten differenzierten bayerischen Bildungssystems unterrichten.

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