Kabinett beschließt Besoldungsanpassung
Am 06. Februar 2024 hat sich die Bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Insbesondere enthält der Entwurf nun auch die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent zum 01. November 2024. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.
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©Bayerischer Landtag / Rolf Poss
Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:
- 01. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
- 01. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
- Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1.000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
- Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
- Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes
Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen / Vorgriffsregelung:
Im Vorgriff auf einen entsprechenden Beschluss des Bayerischen Landtags sollen die Inflationsausgleichszahlungen mit den Bezügen für April 2024 (Auszahlung Ende März 2024) unter dem Vorbehalt der Rückforderung ausgezahlt werden.