Am 06. Februar 2024 hat sich die Bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Insbesondere enthält der Entwurf nun auch die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent zum 01. November 2024. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.
01. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
01. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1.000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes
Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen / Vorgriffsregelung:
Im Vorgriff auf einen entsprechenden Beschluss des Bayerischen Landtags sollen die Inflationsausgleichszahlungen mit den Bezügen für April 2024 (Auszahlung Ende März 2024) unter dem Vorbehalt der Rückforderung ausgezahlt werden.