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Inflationsausgleichszahlungen Ende März

Am 06. Februar 2024 hat sich die Bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Ein Teil davon sind die Inflationsausgleichszahlungen, die für anspruchsberechtigte Beamte und Tarifbeschäftigte Ende März 2024 ausgezahlt werden.

Auch wenn der Tarifabschluss nicht das Gelbe vom Ei war – der bpv ist für Sie mit auf die Straße gegangen und hat dazu beigetragen, dass die ersten positiven finanziellen Auswirkungen in diesen Tagen als „Osterei“ auf Ihrem Konto sichtbar werden.

Anspruchsberechtigte Vollzeitkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) erhalten steuerfrei:

  • 1.800 Euro einmalige Sonderzahlung
  • 120 Euro monatlich seit Januar bis Oktober 

Für Teilzeitkräfte und Versorgungsempfänger erfolgen die Ausgleichszahlungen anteilig.

Detailliertere Informationen finden Sie in den Informationsblättern des Landesamts für Finanzen.

 

Weitere Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • 01. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • 01. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
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