Sabbatjahrmodell: bpv verhindert Abschaffung
Nachdem bereits im Grund-, Mittel- sowie Realschulbereich das Sabbatjahrmodell zur Bekämpfung des Lehrkräftemangel abgeschafft wurde, stand diese Maßnahme auch für die Gymnasien im Raum. Dem bpv ist es nun gemeinsam mit seinen Hauptpersonalräten in intensiven Verhandlungen gelungen, die völlige Abschaffung dieser Teilzeitform abzuwenden. Mit dem KMS vom 21. März 2024 zur Unterrichtsplanung steht fest, welche Modelle unter welchen Bedingungen für das kommende Schuljahr beantragt werden können:
- Jede Lehrkraft kann in ihrer Dienstzeit einmal ein Modell beantragen.
- Alle Modelle mit mindestens fünf Jahren Ansparphase und einem Jahr Freistellung bleiben genehmigungsfähig.
- Tarifbeschäftigte, die im Anschluss an die Freistellung in den Ruhestand eintreten, können bis zu zwei Jahre Freistellung beantragen.
Damit bleibt dem Berufsfeld Gymnasium dieser Baustein der Attraktivität erhalten – ein wichtiger Pluspunkt in Zeiten des Lehrkräftemangels.