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Systembetreuung: Kommentar zur KMBek

Am 04. Juni 2025 erschien die KMBek zur System- und Anwenderbetreuung an Schulen vom 20. Mai 2025 im Amtsblatt. Eine langjährige Forderung des bpv auf Aktualisierung der nach 25 Jahren sicher nicht mehr aktuellen KMBek “Systembetreuung an den Schulen” aus dem Jahr 2000 wurde damit endlich umgesetzt. 

Den letzten Anstoß gaben der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) 2023 (S. 215 ff) und darauf fußend der Bayerische Landtag, die eine Aktualisierung der KMBek ganz in unserem Sinne gefordert hatten. Denn die KMBek solle darauf abzielen, "Lehrkräfte von technischen Aufgaben zu entlasten, damit Lehrerressourcen verstärkt für den Unterricht bzw. für IT-bezogene pädagogische Zwecke eingesetzt werden können."

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Bekanntmachung zu lesen, denn die Rolle und das Aufgabenspektrum der pädagogischen Systembetreuung haben sich in den vergangenen 25 Jahren massiv gewandelt und mussten dringend an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei steht nun eine Akzentuierung der pädagogischen und organisatorischen Aufgaben im Fokus – bei gleichzeitig klarer Abgrenzung von der Zuständigkeit für die technische Systembetreuung.

Denn ein zentraler Baustein der KMBek ist die Entkopplung der pädagogischen von der technischen Systembetreuung an den Schulen. Letztere ist nun klar Aufgabe der Sachaufwandsträger. Dafür erhalten sie vom Freistaat finanzielle Unterstützung (s. Punkt 2.4. der KMBek).

Die neue KMBek beschreibt also die Aufgaben der pädagogischen System- und Anwenderbetreuung ausgehend von dem, was an den einzelnen Schulen schon gemacht und geleistet wird. Sie gibt damit Orientierung. Das heißt aber nicht, dass alle Teilaufgaben, die in Spiegelstrichen aufgeführt sind, an allen Schulen und von allen mit der Systembetreuung Betrauten auch erfüllt werden müssen. Es sind Maximalkataloge, innerhalb derer vor Ort Schwerpunkte gesetzt werden.

Deshalb kann die vorliegende KMBek nur ein erster Schritt sein. Denn ausgehend von den vielen Aufgaben einer Systembetreuung muss es nun auch um die Ausstattung mit Zeitressourcen (Anrechnungsstunden) oder Funktionswertigkeiten gehen. Da dies schulartspezifisch völlig unterschiedlich gehandhabt wird, liegt die Verantwortung hierfür in unserem Fall bei der Gymnasialabteilung.

Selbstverständlich werden sich der bpv und seine Hauptpersonalräte weiterhin dafür einsetzen, dass – gerade im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der pädagogischen Systembetreuung – auch die Zahl der Anrechnungsstunden seitens des Kultusministeriums nachhaltig steigt. Darüber sind wir in laufenden Gesprächen mit dem Ministerium.

Aus Sicht des bpv kann man also festhalten:

Es ist zu begrüßen, dass endlich das Aufgabenspektrum dieser so wichtigen schulischen Funktion beschrieben und eingegrenzt ist und dass nun auch schriftlich unmissverständlich dargelegt wird, dass der Systembetreuer nicht primär “Kabelzieher” und “Passwortvergeber”, also Dienstleister, ist, sondern dass er eine zentrale und unverzichtbare Position in der Schule als Scharnier zwischen Technik und Pädagogik einnimmt.

Andererseits fordern wir, dass in Zukunft weitere Anrechnungsstunden seitens des Kultusministeriums fest der Systembetreuung zugewiesen werden. Wer diese Aufgabenfülle definiert, der muss auch dafür Sorge tragen, dass genügend Zeitressourcen zur Verfügung stehen. 

 

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