Dezember und Januar waren schon immer Monate mit längeren Bearbeitungszeiten, da viele Kolleginnen und Kollegen in den Weihnachtsferien Anträge einreichen. Neben Personalmangel und Krankenstand liegt nun ein weiterer Grund in der verstärkten Nutzung der BeihilfeApp: Einerseits vereinfacht die App die Einreichung der Beihilfeanträge um ein Vielfaches. Anderseits führt sie aber auch dazu, dass manche Beihilfeberechtigte jede Rechnung sofort nach Erhalt einzeln einreichen und nicht mehr gesammelt. Zwar bearbeitet das Landesamt für Finanzen fast doppelt so viele Anträge wie vor Einführung der App, dennoch reicht es nicht, um die reine Anzahl an Anträgen abzuarbeiten.
Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der aktuellen Situation. Ab welchem Zeitpunkt die bereits ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen, kann wegen des nicht vorhersehbaren Antrags- bzw. Schriftverkehrseingangs aber leider nicht gesagt werden.
Manche Beihilfeberechtigte kontaktieren ihre Beihilfestelle telefonisch, um sich nach dem Bearbeitungsstand oder nach dem Eingang ihrer Post zu erkundigen, was weitere Kapazitäten der Mitarbeiter in den Beihilfestellen in Anspruch nimmt. Daher sollte von Sachstandsanfragen über das Telefon abgesehen werden, denn die Beihilfeanträge werden immer schnellstmöglich bearbeitet. Sollten dennoch Fragen aufkommen, wird darum gebeten, eine E-Mail an die entsprechende Beihilfestelle zu schreiben: https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/kontakt/.
Richtig ist, dass Versorgungsempfänger, wie z.B. Pensionisten, nicht verpflichtet sind, einen digitalen Zugang beim Mitarbeiterservice Bayern zu haben und daher oft den postalischen Weg für die Übermittlung der Rechnungen wählen. Da jedoch nur noch etwa 30 % der Beamten ihre Beihilfeanträge per Post einreichen, ist der finanzielle und personelle Aufwand zu groß, diese auch postalisch über den Bearbeitungsstand zu informieren. Diese Möglichkeit ist nur über die BeihilfeApp gegeben.
Bei höheren Rechnungssummen besteht unter gewissen Tatbestandsvoraussetzungen die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen.
Nähere Erläuterungen sind dem Merkblatt und dem Antrag auf der Webseite des LfF zu entnehmen:
Daneben besteht die Möglichkeit, bei dem Vorliegen von höheren Summen und besonderen Sachlagen (z.B. bei einer stationären Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlungen oder Arzneimittelkosten pro Medikament von mindestens 1.000,00 EUR), Abschläge auf Beihilfezahlungen zu beantragen.
In jedem Fall sollten Sie sich bei einer höheren Rechnungssumme oder bei wiederkehrenden höheren Rechnungssummen per E-Mail an Ihre entsprechende Beihilfestelle wenden und Ihren Fall möglichst genau schildern. Wichtig ist, dass Sie zusätzlich zu Ihrem Namen noch Ihre Personalnummer angeben.
Sollte sich die Beantwortung Ihrer Anfrage hinauszögern bzw. Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich an poststelle@lff.bayern.de wenden.
Die Beihilfestellen geben folgende Hinweise, damit Beihilfeanträge schnellstmöglich bearbeitet werden können:
(siehe FAQ unter https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/faq/)
Weitere Informationen werden auf der Homepage der Landeszentrale für Finanzen unter https://www.lff.bayern.de/themen/beihilfe/informationen/ zur Verfügung gestellt.